Aschaffenburg (dpa/lby) – Der Freispruch von Unterfrankens Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel vom Vorwurf der Beleidigung ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Aschaffenburg am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Obernburg am Main (Landkreis Miltenberg) vom 25. August zurückgenommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Dotzel vorgeworfen, im vergangenen September in einem Gruppen-Chat des CSU-Ortsverbandes Wörth am Main einen Parteifreund als «rechte Laus» bezeichnet zu haben. Dem Urteil zufolge war es aber nicht nachweisbar, dass der Bezirkstagspräsident die Nachricht vorsätzlich in den Gruppen-Chat gestellt hatte. Es sei auch möglich, dass das ein Irrtum gewesen sei, und der Angeklagte die Nachricht eigentlich an eine andere Person habe senden wollen. In diesem Fall greife der Schutz der Privatsphäre, so das Gericht.
Zu der Verhandlung war es gekommen, weil Dotzel Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts erhoben hatte. Demnach sollte er wegen Beleidigung 20 Tagessätze je 160 Euro zahlen.
In einem Zivilprozess in der Sache vor dem Landgericht Aschaffenburg war Dotzel im Juli zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 750 Euro an das mutmaßliche Opfer verurteilt worden. Beide Seiten haben allerdings Berufung eingelegt. Seither prüft das Oberlandesgericht Bamberg den Fall.

Quelle: dpa

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