Eigentlich war er als Zeuge geladen, doch jetzt wird gegen ihn ermittelt: Ein 52-Jähriger war gestern zu einer Verhandlung im Amtsgericht Bad Kissingen geladen. Bei der Einlasskontrolle konnte bei ihm ein sogenanntes Einhandmesser in seiner Hosentasche aufgefunden werden. Solche Messer dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen mitgeführt werden und unterliegen ansonsten einem Verbot nach dem Waffengesetz. Ermittlungen wurden eingeleitet.
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