Die bayerische Justiz ermittelt nicht weiter gegen Facebook. Anlass zur Prüfung war eine Strafanzeige des Würzburger Rechtsanwalts Chan-Jo Jun. Sein Vorwurf: Facebook-Chef Zuckerberg und andere Konzernverantwortliche hätten über 440 Beiträge mit strafbarem Inhalt nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise von der Plattform gelöscht. Dabei habe er Facebook darüber informiert. Gegen deutsches Recht hätten die Beschuldigten aber nicht verstoßen, so die Staatsanwaltschaft. Die Tat gehe auf das Konto des Nutzers, der den strafbaren Post erstellt. Auch das neue Netzwerksdurchsetzungsgesetz ändere nichts an der Entscheidung.

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