Täuschend echt: Verkehrsteilnehmer mit Softairwaffe und Dolch kontrolliert

Arnstein, – Am späten Freitagabend wurde bei einem Verkehrsteilnehmer eine allgemeine Verkehrskontrolle durchgeführt. Der Fahrzeugführer befand sich auf dem Weg zu einer Faschingsveranstaltung. Hierbei fiel den Streifenbeamten auf, dass dieser eine Einsatzweste und eine täuschend echt aussehenden Pistole trug.

Bei der Pistole handelte es sich um einen Nachbau der P8 von Heckler & Koch. Bei näherer Begutachtung stellte sich heraus, dass es sich hierbei um eine „Softair-Pistole“ (<0,5 Joule) handelte.

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Ferner konnte bei der weiteren Kontrolle seines Fahrzeugs, ein Dolch, welcher sich griffbereit zwischen Beifahrersitz und Mittelkonsole befand, aufgefunden werden.

Das Führen einer solchen täuschend echt aussehenden Waffe, stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Hierbei ist es nämlich untersagt sog. Anscheinswaffen mitzuführen. Der aufgefundene Dolch, stellt eine Hieb- und Stoßwaffe im Sinne des WaffG dar. Um diesen zu führen, ist ein berechtigtes Interesse notwendig. Ein solches konnte der Fahrzeugführer nicht vorweisen.

Der Verkehrsteilnehmer konnte seinen Weg, ohne die Waffen, fortsetzen. Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.