Mit ihrem Hoverboard ist eine 12-Jährige in Bad Brückenau auf der Straße unterwegs gewesen. Das Fahrzeug ist mit einem Elektromotor ausgestattet und fährt schneller als 6 km/h. Deshalb darf es nicht im öffentlichen Verkehr genutzt werden. Wegen Verstößen gegen das Fahrerlaubisrecht, Pflichtversicherungsgesetz und die Zulassungsbestimmungen hat die Polizei einen Bericht an die Staatsanwaltschaft erstellt.
Das Mädchen hatte sein Hoverboard zu Weihnachten bekommen.

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