Nach der Hubschrauber-Rettung im Freizeitpark Geiselwind hat die Polizei die Ermittlungen zur Ursache des Vorfalls schon abgeschlossen. Demnach ist die Ursache für die Störung im technischen Bereich zu suchen, Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes menschliches Fehlverhalten gibt es nicht. Wann der Tower wieder in Betrieb gehen kann, hängt jetzt vom TÜV und den Betreibern das Parks ab.

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