Privathaushalte können Schnittgut kostenfrei abgeben
Wie in den Vorjahren bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge auch im Herbst 2022 die bedarfsgerechte Entsorgung holziger Gartenabfälle für Privathaushalte an. Schnittgut kann so kostenfrei und wohnortnah in unbegrenzter Menge abgegeben werden.
Die Sammelaktionen finden jeweils am Samstag, 22.10. und am 05.11.2022 von 08:00 bis 13:00 Uhr an folgenden Standorten statt:

Gemeinde

Standort

Aidhausen

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Grünschnittannahmeplatz der Gemeinde (nur aus dem Gemeindegebiet von 10:00 bis 12:00 Uhr)

Burgpreppach

Grüngutannahmestelle zwischen Fitzendorf und Burgpreppach

Ebern

Ruppach, landwirtschaftlicher Betrieb Harald Krell, Lindenhof

Ebelsbach

Ebelsbach, Bahnhofstraße 16

Hofheim i. UFr.

Ostheim, zum Streifberg, ehem. Erdaushubdeponie

Kirchlauter

Pettstadter Grund 1

Königsberg

Königsberg, Wertstoffhof Hellinger Straße 8

Maroldsweisach

Allertshausen, Ermershäuser Weg, Betrieb Gerhard Schmidt

Wonfurt

Kreisabfallzentrum, Wertstoffhof

Oberaurach

Unterschleichach, Scheidbergstraße, Parkplatz an der Radsporthalle

Pfarrweisach

Junkersdorf, landwirtschaftlicher Betrieb Gerd Müller, Hauptstraße 25

Rauhenebrach

Untersteinbach, neben dem Wertstoffhof

Sand a. Main

Grünschnittsammelstelle neben Wertstoffhof „obere Länge“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 13:00 bis 15:00 Uhr)

Stettfeld

Annahmestelle Betonstraße

Theres

Parkplatz der Maintalhalle in Untertheres, Am Sportzentrum

Untermerzbach

Grünschnittannahmestelle Untermerzbach

Zeil a. Main

Grünschnittannahmestelle „am Lichtlein“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 10:00 bis 14:00 Uhr)

Die Gemeinden Aidhausen und Sand am Main sowie die Stadt Zeil am Main weisen neben den abweichenden Annahmezeiten darauf hin, dass die angelieferte Ware auch tatsächlich aus dem Gemeindegebiet stammen muss.
Die Annahmezeiten müssen dringend eingehalten werden, da die Plätze vorher nicht für eine Annahme zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Sammelaktion gibt es weitere Vorgaben: Die Herkunft der holzigen Gartenabfälle beschränkt sich auf Gärten von Privathaushalten. Gewerbekunden und landwirtschaftliche Betriebe können nicht bedient werden. Rasenschnitt, mit Erde durchsetztes Wurzelwerk oder Wurzelstöcke dürfen nicht angeliefert werden.
Der Abladevorgang ist so zügig wie möglich abzuwickeln. Die Anweisungen des Personals vor Ort sind zu befolgen.

Quelle: Landratsamt Haßberge