Ab dem 1. März möchten wir die aktuell bestehende Regelung für unsere Besucherinnen und Besucher vereinfachen.
Dann gilt Folgendes:
Als Zugangsvoraussetzung gilt das permanente Tragen einer FFP2-Maske, die Testpflicht für die Besucherinnen und Besucher entfällt. Bei Symptomen bitten wir in Eigenverantwortung um einen vorherigen Antigen-Selbsttest.
Die kostenlose BRK-Teststrecke im Eingangsbereich des Krankenhauses wird ab dem 01.03.2023 aus diesen Grund nicht mehr zur Verfügung stehen.
In der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr können die Patientinnen und Patienten auf den bettenführenden Stationen weiterhin von mehreren Personen besucht werden. Nach Absprache mit den Stationen sind auch Besuche außerhalb dieses Zeitfensters möglich.
Im gesamten Klinikbereich ist das Tragen einer zertifizierte FFP2-Maske verpflichtend.

Quelle: Krankenhaus St. Josef

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