An den stillen Tagen, und zwar
an Allerheiligen, 01.11.2022
am Volkstrauertag, 13.11.2022
am Buß- und Bettag, 16.11.2022
am Totensonntag, 20.11.2022
sind jeweils im Zeitraum von 02:00 bis 24:00 Uhr öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.
Es besteht Tanzverbot.
Am Buß- und Bettag, 16.11.2022, sind Sportveranstaltungen nicht erlaubt.

Quelle: Stadt Bad Kissingen

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