Öffentliche Auslegung des 7. Änderungsverfahrens
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2021 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans “Staffels”, Gemarkung Garitz, beschlossen. In der Sitzung des Bauausschusses am 07.07.2021 wurde zudem ergänzend beschlossen, für den Umgriff ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Deswegen wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Der Änderungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Geltungsbereich mit den Flurnummern 1004, 1004/2, 1011/4, 1011/5, 1011/6, 1011/7 und 1011/8 der Gemarkung Garitz, zwischen Rilkeweg, Eichendorffstraße und Dr.-Georg-Heim-Straße. Der Geltungsbereich umfasst Grundstücke mit einer Fläche von ca. 4.220 m².
In der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans „Staffels (Stand 6. Änderung)“ sind für die dort zulässigen Wohnbebauungen sechs Baufenster vorgesehen. Diese Baufenster sollen in der Lage verändert, in vier zusammengefasst und an die vorhandene Grundstückstopographie angepasst werden.
Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger möglich
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt in der Zeit von Montag, dem 11.04.2022 bis Montag, den 09.05.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der üblichen Dienststunden im Feserhaus, Bad Kissingen, Rathausplatz 4, Erdgeschoss, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Die Stadt Bad Kissingen empfiehlt für die persönliche Einsichtnahme die Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer 0971 807 3201.
Alle Unterlagen des Bebauungsplans „Staffels“ mit der dazugehörigen Begründung sind auch unter www.badkissingen.de/aktuelle-auslegungen-bp öffentlich einsehbar.

Quelle: Stadt Bad Kissingen

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