Öffentliche Auslegung der Aufstellung des Bebauungsplans und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Prinzregentenpark“ aufzustellen mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Auf dieser bislang untergenutzten Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs soll ein neues Stadtquartier entstehen. Ziel ist ein urbanes Quartier mit modernem und attraktivem Wohnraum an einem zentralen Standort in der Stadt, direkt angrenzend an den Bahnhof und zur Innenstadt. Als Nutzungen sollen hochwertige Wohnangebote entstehen, ergänzt um eine mögliche Kindertagesstätte sowie um die Reaktivierung der denkmalgeschützten ehemaligen Güterhalle für gewerbliche und kulturelle Zwecke mit einer möglichen Erweiterung für hochwertige Büroflächen in Form eines Ergänzungsbaus im Eingangsbereich des Quartiers an der Kreuzung Prinzregenten-, Menzel-, Bahnhof- und Bergmannstraße. Der Rahmenplan wurde vom Stadtrat am 24.03.2021 angenommen, die Planung befürwortet und die dort definierten Rahmenbedingungen zur Entwicklung der Fläche beschlossen.

Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 5,5 Hektar und umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 423/1* (Teilbereich Prinzregentenstraße), 2172* (Teilbereich Menzelstraße), 2440/4* (Teilbereich Bahnfläche – Gleise West, Bahnbrücke), 2440/11* (Teilbereich Bahnhofstraße), 2375* (Teilbereich Bergmannstraße), 2441/1* (Teilbereich Parzelle an Kreuzungssituation Nord / Zufahrt Parkplatz), 2383, 2383/4* (Teilbereich), 2563* (Teilbereich zw. Schwimmbadstraße und Ostring Richtung Bahnbrücke) (* nur Teilflächen) der Gemarkung Bad Kissingen.

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Begrenzt wird die Fläche im Westen durch die Bahngleise des Kopfbahnhofes, im Osten bzw. Süden durch den Ostring mit einem kleinen Teilbereich südlich davon Richtung Schwimmbadstraße und im Norden durch die Bergmannstraße.

Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger möglich

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt in der Zeit von Montag, dem11.04.2022 bis Montag, den 09.05.2022 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der üblichen Dienststunden im Feserhaus, Bad Kissingen, Rathausplatz 4, Erdgeschoss, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Die Stadt Bad Kissingen empfiehlt für die persönliche Einsichtnahme die Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer 0971 807 3201. Alle Unterlagen des Bebauungsplans „Prinzregentenpark“ mit der dazugehörigen Begründung sind auch unter www.badkissingen.de/aktuelle-auslegungen-bp einsehbar.

Quelle: Stadt Bad Kissingen