3G im Rathaus und in den Gebäuden der Stadtverwaltung
Aufgrund der aktuellen Pandemielage gilt ab Montag, 24. Januar 2022 in der Stadtverwaltung die 3G-Regelung. Gleichzeitig wird für die nächsten Wochen um vorherige Terminvereinbarung für eine persönliche Vorsprache im Rathaus gebeten.
Vorrangig sollen die Kontaktmöglichkeiten per Telefon, E-Mail oder Post genutzt werden. Braucht es doch eine persönliche Vorsprache, dann gibt es für Termine im Bürgerbüro das bewährte Terminbuchungs-Portal auf www.badkissingen.de/termin-online-buchen.
Termine mit anderen Abteilungen müssen mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem jeweiligen Sachbearbeiter abgesprochen werden. Nicht bekannte Kontaktdaten im Rathaus können entweder über den Behördenwegweiser auf www.badkissingen.de/behoerdenwegweiser gefunden oder über die Info-Theke unter T 0971 807-0 erfragt werden.
Besucherinnen und Besucher akzeptieren mit dem Betreten des Rathauses, das grundsätzlich weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zugänglich ist, die ab dem 24. Januar geltende 3G-Regelung und müssen bei einem persönlichen Besuch in der Stadtverwaltung nach Aufforderung auch ihren Impf-, Genesenen- oder aktuellen negativen Testnachweis nebst Ausweisdokument vorlegen können. Mitgebrachte Selbsttests werden nicht anerkannt und es besteht auch keine Möglichkeit, Selbsttests vor Ort durchzuführen.

Quelle: Stadt Bad Kissingen

Werbung