Das Kabinett in Bayern hat die Ausnahme für Schüler bei 2G+ verlängert. Uns haben trotzdem viele Fragen erreicht: Gilt das zum Beispiel auch für Geimpfte kurz nach der zweiten Impfung? Wir haben uns für Sie schlau gemacht und zwar bei unserem Ordnungsreferenten und Corona-Regel-Checker Jan von Lackum. Wie ist es denn jetzt genau? Braucht man einen Nachweis?
Wo gilt das dann alles?
Vielen Dank Herr von Lackum für den Durchblick bei dieser Regel.
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