Die Staatsregierung hat die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) um weitere vier Wochen, bis zum 9. Februar 2022, verlängert und in Punkten angepasst, die auch den Amateur- und Jugendfußballbetrieb im Freistaat betreffen. Die Änderungen treten zum 13. Januar 2022 in Kraft.
So wird die aktuell noch bis zum 12. Januar 2022 geltende Ausnahme von 2G bei sportlicher Betätigung zugunsten minderjähriger Schüler*innen, die regelmäßig getestet werden, fortgeführt. Die Ausnahmeregelung wird laut dem Leiter der Staatskanzlei, Dr. Florian Herrmann, dauerhaft Bestand haben, auch wenn sie aus formalen Gründen immer nur um vier Wochen verlängert werden kann.
Diese Verlängerung hatte die Corona-Taskforce des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter Vorsitz von BFV-Vizepräsident Robert Schraudner bereits vor Weihnachten eindringlich gefordert (https://www.bfv.de/news/corona/2021/12/corona-pandemie-bfv-corona-taskforce-ruft-zum-impfen-und-boostern-auf).
„Wir sind natürlich sehr froh, dass dieser längst überfällige Schritt nun gemacht wurde und durch das heutige eindeutige Statement vom Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann für die Kinder und Jugendlichen und natürlich auch für den Jugendfußball-Spielbetrieb jetzt Planungssicherheit herrscht“, erklärt Robert Schraudner.
Außerdem entfällt ab 13. Januar die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G-plus-Bereichen (z.B. Fußballtraining in der Halle) für Personen, die eine Auffrischungsimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung (Booster). Die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises entfällt außerdem für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben.

Quelle: Bayerischer Fußball-Verband

Werbung