Stallpflicht bei Haus- und Nutzgeflügel in der Gemeinde Stockheim sowie in den Gemarkungen Ostheim v. d. Rhön, Mellrichstadt, Eussenhausen, Mühlfeld, Roßrieth und Sondheim/Grabfeld
Im Rahmen des passiven Wildgeflügelmonitorings zur Untersuchung auf Aviäre Influenza A (Geflügelgrippe/Geflügelpest) wurden in Proben von zwei tot aufgefundenen verwilderten Hausgänsen hochpathogenes Influenza A Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen.
Die Aviäre Influenza bei Wildgeflügel gilt somit im Gemeindegebiet Stockheim als amtlich festgestellt.
Zum weiteren Schutz von Haus- und Nutztiergeflügel wird deshalb neben den bereits am 07.12.2021 durch das LRA Rhön-Grabfeld verfügten allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen die Stallpflicht für in Gefangenschaft gehaltener Vögel (Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in der Gemeinde Stockheim sowie den Gemarkungen Ostheim v. d. Rhön, Mellrichstadt, Eussenhausen, Mühlfeld, Roßrieth und Sondheim/Grabfeld verfügt.
Die Allgemeinverfügung tritt am 30.12.2021 in Kraft. Sie gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhaltungen als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel der o.g. Arten halten.
Aviäre Influenza ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wildlebenden Wasservogel hat. Geflügelgrippe ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen und hohen Tierverlusten.
Eine Übertragung des Virus auf den Menschen ist nur bei sehr engem Kontakt zu erkrankten oder verendeten Geflügel mit hoher Viruslast möglich, sodass für die breite Bevölkerung praktisch keine Gefährdung von infizierten Wildvögeln ausgeht.

Quelle: Landratsamt Rhön-Grabfeld

Werbung