Über die Feiertage gelten besondere Besuchsregeln in den Haßberg-Kliniken
Um Besuche während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel zu ermöglichen, hat die Krankenhausleitung entschieden, das seit dem 16. November 2021 geltende generelle Besuchsverbot in beiden Häusern ausnahmsweise zu lockern.
Demnach werden Besuche an folgenden Tagen, jeweils in der Zeit von 13 bis 16 Uhr zugelassen: an Weihnachten am 24., 25. und 26. Dezember 2021, an Silvester/Neujahr am 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 sowie am Dreikönigstag 6. Januar 2022.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Besuche in der Akutgeriatrie und auf der COVID-Station in Haßfurt. Zugelassen für Patientenbesuche ist jeweils nur eine feste Person aus dem engsten Familienkreis, die nicht wechseln darf. Eine vorherige Terminvergabe muss über die jeweilige Station erfolgen.
Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die 2G-plus-Regel. Es muss ein tagesaktueller POC-Schnelltest bzw. ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) mitgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit, einen Test über unseren Testpoint in Haßfurt (Container zwischen den Ärztehäusern, von 8 bis 11 Uhr) oder in Ebern (Personalheim Erdgeschoss, von 10 bis 12 Uhr) durchführen zu lassen; ansonsten muss eine externe Testmöglichkeit genutzt werden.

Quelle: Haßberg-Kliniken

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