!!!24.03. UPDATE: Es wird keine zusätzlichen Feiertage am Gründonnerstag und am Karsamstag geben!

Aktueller Lockdown

Der bestehende Lockdown wird bis zum 18. April verlängert.
Alle bisherigen Regeln gelten weiter.

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Ostern:

• 01. und 05. April: Das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben wird weitestgehend heruntergefahren.
• Gründonnerstag und Karsamstag werden zu Ruhetagen:
Einzelhandel (bis auf Lebensmittelhandel) und  Außengastronomie bleiben geschlossen.
Am Gründonnerstag schließt auch der Lebensmitteleinzelhandel.
• Impf-und Teststationen bleiben geöffnet.
• Private Zusammenkünfte sollen dabei auf maximal zwei Hausstände höchstens aber fünf Personen beschränkt werden
Gottesdienste o.ä. sollen rein virtuell stattfinden
• Betriebe schließen wie an Feiertagen
• Treffen bei Inzidenz über 100 nur eine Haushaltsfremde Person erlaubt. (Auch an den Ostertagen)

 

(Ruhetage bedeutet: Gleichbedeutend zu Sonn- & Feiertagen)

Stufenplan & Notbremse wie bisher

Der Plan mit der Notbremse beim 7-Tage-Inzidenzwert gilt weiterhin.

In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 müssen weitere Schritte umgesetzt werden. Dies kann insbesondere sein: 

  • verschärfte Kontaktbeschränkungen
  • Ausgangsbeschränkungen in der Nacht
  • Eine Tragepflicht von medizinischen Masken für haushaltsfremde Mitfahrer in privaten PKW steht auch im Raum.

Öffnungsplan nach den Osterferien 

7-Tage-Inzidenz von unter 50:
• Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
• Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
• Öffnung der Außengastronomie

7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100:
• Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich mit aktuellem Schnell- oder Selbsttest.
• Öffnung der Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung und aktuellem Schnell- oder Selbsttest
• Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos mit aktuellem Schnell- oder Selbsttest

Einzelhandel nach den Osterferien

7-Tage-Inzidenz unter 100:
Einzelhandel wird geöffnet, unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10qm² für die ersten 800qm² der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20qm² für den 800qm² übersteigenden Teil der Verkaufsfläche).

7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 :
„Click & Meet“, ein Kunde pro 40qm² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminvereinbarung und Vorlage eines aktuellen negativen Tests.

Schulen & Kitas

7-Tage-Inzidenz:
Grundschulstufen haben Präsenzunterricht.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz:
50 und 100 erfolgt in allen Klassen Wechselunterricht.

7-Tage-Inzidenz über 100:
Dann gilt grundsätzlich Distanzunterricht.

Ausnahmen:

  • Abschlussklassen und die Jahrgangsstufe 4: Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht• Ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR- oder POC- Antigentests.
    Alternativ Testung in der Schule unter Aufsicht mit negativem Ergebnis.• Schulpersonal soll sich mindestens zweimal wöchentlich einem eigenverantwortlichen Selbsttest unterziehen.• Dies gilt auch bei Notbetreuung.

Für Kinderbetreuungseinrichtungen:
bisherigen Regelungen (Schließung mit Notbetreuung ab Inzidenz 100)

Urlaub

Reisen:
• Von Reisen die nicht zwingend notwendig sind wird abgeraten. Dies betrifft auch den Familienbesuch über Ostern.
• Nach Einreise aus ausländischen Risikogebieten besteht ist eine zehntägige Quarantänepflicht. (Bei Virusvariantengebieten sind    es 14 Tage)
• Voraussetzung zur Einreise nach Deutschland wird eine generelle Testpflicht.