UNTERFRANKEN. Am Donnerstag führte die Polizei in Unterfranken im Rahmen einer bayernweiten Aktion Kontrollen im Öffentlichen Personennahverkehr hinsichtlich der Bestimmungen nach dem Bay. Infektionsschutzgesetz, insbesondere der Verpflichtung, Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen, durch. In der Gesamtschau gab es nur wenige Beanstandungen.

 

Polizei kontrolliert im ÖPNV

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Zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr kontrollierten Beamtinnen und Beamte der Unterfränkischen Polizei die durch das Bayerische Infektionsschutzgesetz vorgeschriebene Masken-Tragepflicht im Öffentlichen Personennahverkehr. Polizeistreifen überwachten insbesondere das Tragen der Bedeckungen in Bussen, S-Bahnen, Zügen und Taxis, aber auch an dazugehörigen Einrichtungen wie Bahnhöfen und Haltestellen.

 

Die Bevölkerung soll sensibilisiert werden

Ziel der bayernweiten Schwerpunktaktion war insbesondere die Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich der Tragepflicht von Mund-Nase-Bedeckungen im Öffentlichen Personennahverkehr, sowie die öffentliche Wahrnehmbarkeit der polizeilichen Kontrollen zur Einhaltung der Trageverpflichtung. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden generell gem. §1 Abs. 2 BayIfSMV mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro geahndet. Der Eindämmung des Coronavirus kommt nach wie vor eine hohe Bedeutung zu. Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung müssen daher konsequent umgesetzt werden.

 

Akzeptanz in Bussen hoch – an Bahnsteigen herrscht Verunsicherung

Die überwiegende Mehrzahl der Personen in Unterfranken, die den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen, hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen. Ein Großteil derer begrüßt die Kontrollen. Schließlich trage die Polizei so dem besonderen Schutzbedürfnis der Bevölkerung Sorge und erhöhe das subjektive Sicherheitsempfinden von Fahrgästen. Annähernd 100% der Fahrgäste in Bussen, Straßenbahnen und Taxen tragen eine Mund-Nase-Bedeckung. In Zügen der Deutschen Bahn nehmen deutlich mehr Reisende die Maske aus Gründen der Annehmlichkeit oftmals wieder ab. Da Haltestellen und Bahnsteige meist im Freien liegen und die Tragepflicht generell unter freiem Himmel nicht besteht, herrscht oft Unsicherheit über die Verpflichtung, auch hier Masken zu tragen. Ermahnende Worte haben am Donnerstag in diesen Bereichen aber gereicht, das Tragegebot von Masken durchzusetzen und dazu geführt, die rechtlichen Bestimmungen unter den Fahrgästen transparent zu machen. Zukünftig werden bei derartigen Verstößen allerdings Anzeigen an die zuständigen Behörden weitergeleitet, die über die Einleitung von Bußgeldverfahren entscheiden werden.

 

Die Schwerpunktaktion in Zahlen

Die Polizei kontrollierte im Rahmen der Schwerpunktaktion knapp über 1.000 Personen. Die Quote der angelegten Masken in Bussen, Straßenbahnen und Taxen lag bei annähernd 100%. An Bus- und Straßenbahnhaltestellen lag die Quote nur noch bei rund 96%. In Zügen der Deutschen Bahn sank die Quote auf etwa 90% und wurde nur noch von der Quote der angelegten Masken an Bahnsteigen mit knapp unter 90% unterboten. Insgesamt wurden in Unterfranken im Rahmen der Schwerpunktaktion 89 Personen beanstandet. Hierbei handelte es sich fast ausschließlich um Personen, die eine Maske mit sich führten, sich allerdings nicht darüber im Klaren waren, dass die Tragepflicht auch an den Haltestellen und Bahnsteigen unter freiem Himmel gilt. Die Reisenden wurden mündlich verwarnt. Es wurden keine Anzeigen an die Verfolgungsbehörden erstattet, die ein Bußgeld nach sich gezogen hätten.

 

Bilanz und Ausblick

Im Rückblick auf die Schwerpunktaktion zieht das Polizeipräsidium Unterfranken eine durchaus positive Bilanz. Generell wird die Maskentragepflicht im unterfränkischen Öffentlichen Personennahverkehr konsequent von der Bevölkerung beachtet und umgesetzt. Zahlreiche aufklärende Gespräche, die mit Personen geführt wurden, die sich nicht über die Tragepflicht an Haltestellen bewusst waren, werden wohl dazu führen, dass in der Zukunft die Anlegequote an Bahnsteigen und derartigen Anlagen steigen wird.

 

Auch in der Folgezeit der Schwerpunktaktion wird die unterfränkische Polizei im Rahmen ihrer Streifentätigkeit Präsenz zeigen und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kontrollieren. Die Kontrollen erfolgen in enger Abstimmung mit der für den Bahnverkehr zuständigen Bundespolizei und den ebenfalls in der Verantwortung stehenden Verkehrsverbünden und –betreibern.

 

 

Quelle: Polizei Unterfranken