Sechs Wochen vor seiner Freilassung ist letzte Woche ja ein Mann aus der JVA in Schweinfurt kurzzeitig geflüchtet. Für seinen Ausbruch bekommt er allerdings keine weitere Strafe, das hat uns Regierungsdirektor Robert Hutter aus der JVA Würzburg bestätigt:

Bestraft kann man also zum Beispiel dann werden, wenn man beim Ausbruch etwas kaputt macht oder andere in Gefahr bringt.

Werbung