Wegen Störung der Totenruhe muss sich ein Schweinfurter Bestatter vor Gericht verantworten. Dem Bestattungsunternehmer wird in fünf Fällen vorgeworfen, Tote ohne Einverständnis der Angehörigen ins Ausbildungszentrum für Bestatter in Münnerstadt gebracht zu haben. Das Amtsgericht hat dem im Januar gestellten Strafbefehl nicht direkt stattgegeben, sondern möchte zunächst Zeugen hören, wie ein Sprecher sagte. Die Verhandlung ist für den 16. April angesetzt.

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