Rundfunkteilnehmer müssen für Nebenwohnungen sowie für privat genutzte Ferienwohnungen keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli dieses Jahres entschieden.

Auch bei der rückwirkenden Befreiung gibt es einiges zu berücksichtigen. Grundsätzlich hat das Gericht entschieden, dass die Befreiung rückwirkend zum 18. Juli 2018 möglich ist, sofern die Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt bereits vorlagen. Die Beiträge, die VOR diesem Stichtag bezahlt wurden, werden eben nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. Bei Fragen zu diesem Thema bietet die Verbraucherzentrale in Schweinfurt Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei.

Werbung