Pressebericht der PI Bad Brückenau vom 15.09.2018

Illegale Müllentsorgung
Wildflecken/Oberwildflecken

Am vergangenen Donnerstag stellten Beamte der PI Bad Brückenau auf der Streifenfahrt eine rechtswidrige Müllablagerung im Bereich Tiroler Weg / Kreuzbergstraße fest. Dort wurde unter anderem ein Zimmerschrank, Kleidung, Elektronik, Papiere usw. verstreut.

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Den Verursacher erwartet eine Anzeige nach dem Kreislaufwirtschaftsabfallgesetzt.

Die Polizei Bad Brückenau ermittelt und nimmt Hinweise unter der Telefonnummer 09741/606-0 entgegen.

Unberechtigte Konto-Abhebung
Bad Brückenau

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag musste ein 46jähriger Mann mit Schrecken feststellen, dass sein Online-Bankkonto von einem unbekannten Täter gehackt wurde.

Über besagtes Konto veranlasste der unbekannte Täter eine Überweisung in Höhe von 10.000,- € an bisher noch unbekannten Bestimmungsort.

Außerdem wurde ein Dauerauftrag auf dem Konto des Geschädigten eingerichtet – darüber sollte täglich ein fünfstelliger Betrag ins Ausland überwiesen werden.

Der 46 Jährige veranlasste umgehend die Sperrung seines Kontos.

Die Polizei Bad Brückenau ermittelt.

Alkohol im Park konsumiert
Bad Brückenau

Am Donnerstagmittag wurde ein 48jähriger Mann durch eine Streifenbesatzung der PI Bad Brückenau biertrinkenderweise im Georgi-Park angetroffen. Dort ist der Genuss von Alkohol jedoch per Satzung der Stadt Bad Brückenau nicht gestattet.

Den Mann erwartet nun eine Anzeige.

Auto zerkratzt
Wildlfecken/Oberbach

Am Freitagnachmittag stellte ein 42jähriger Mann seinen weißen Pkw Skoda in der Eckartsrother Straße ab.
Als er zu seinem Fahrzeug zurückkehrte musste er feststellen, dass die rechte Fahrzeugseite Kratzer aufwies.

Da das Auto nur ca. 50 cm neben einer Mauer abgestellt wurde, könnte ein Besucher einer an besagtem Nachmittag stattgefunden Beerdigung eventuell mit einem Koffer oder Instrument am Fahrzeug hängen geblieben sein.

Der Schaden dürfte sich auf ca. 400,- € belaufen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Bad Brückenau unter der Rufnummer 09741/606-0 entgegen.

Flucht mit Fahrrad vor der Polizei
Bad Brückenau

In der Nacht von Freitag auf Samstag war ein 29jähriger Mann mit seinem Fahrrad auf der Fuldaer-Straße in Richtung Volkers unterwegs.

Als er von einer Streifenbesatzung der PI Bad Brückenau einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen werden sollte, wendete der Radfahrer plötzlich sein Gefährt und fuhr mit hoher Geschwindigkeit wieder zurück in Richtung Stadt.

Im Bereich eines Parkplatzes legte der Mann sein Fahrrad ab und versuchte über einen Zaun zu steigen, um sich der Kontrolle zu entziehen. Dort konnte er von den Beamten ‚gestellt‘ werden.

Es stellte sich heraus, dass der Radfahrer beim Wahrnehmen des Streifenwagens, aufgrund seines vorausgegangen Alkoholkonsums, Angst vor einer polizeilichen Kontrolle gehabt hatte und sich durch seine Flucht besagter Kontrolle entziehen wollte.

Ein anschließend durchgeführter Alkotest ergab jedoch keinen so hohen Wert, als dass der 29 Jährige nicht mit seinem Fahrrad hätte fahren dürfen.

Bei seiner also unnötigen Flucht hatte sich der Mann beim Übersteigen des Zauns eine Kratzwunde an der Stirn, sowie eine Verletzung an der rechten Hand zugezogen.

Nach der Kontrolle begab sich der Radler selbstständig zur vorsorglichen Behandlung in das ortsansässige Krankenhaus.

Ungebetener Gast
Motten

Ebenfalls in der Nacht von Freitag auf Samstag kam es in Motten zu einer Streitigkeit auf einer Veranstaltung eines ortsansässigen Vereins.

Ein 44jähriger Mann tauchte auf der Feier, wohl schon unter einer gewissen Alkoholisierung, auf und war dort aufgrund der geschlossenen Gesellschaft nicht erwünscht.

Nachdem der Verantwortliche besagter Feier, zusammen mit weiteren Gästen, den 44 Jährigen darum gebeten hatte, die Veranstaltung zu verlassen, sah sich dieser damit keineswegs einverstanden und weigerte sich zu gehen.

Da sich die Lage etwas zuspitzte, wurde die Polizei Brückenau verständigt und um Hilfe gebeten.

Die eingesetzten Beamten konnten den ‚ungebetenen Gast‘ vor der Eingangstür des Veranstaltungsortes feststellen.

Da sich der Mann auch auf Zureden der Beamten uneinsichtig zeigte, wurde ihm ein Platzverweis erteilt. Diesem kam er wohl wiederwillig nach und der Verein konnte seine Feier anschließend ungestört fortsetzten.