Auch mit einem Krankenfahrstuhl sollte man nicht betrunken zum Einkaufen fahren. Nachdem ein 43-jähriger Mann in Schweinfurt schon an einer Turngemeinde durch seine Alkoholisierung aufgefallen ist, wurde die Polizei verständigt. Der Mann wollte mit einem motorisierten Krankenfahrstuhl zum Einkaufen, um sich weiteren Alkohol zu sichern. Den Beamten blieb also nichts anderes übrig, als den 43-Jährigen wegen Trunkenheit im Verkehr anzuzeigen. Der Alkoholtest ergab einen deutlich höheren Wert als die 1,1 Promille Grenze, die als absolut Fahruntüchtig gilt. Dies wird jetzt auch Auswirkungen auf seine Fahrerlaubnis als Lkw-Fahrer haben.

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