Bad Kissingen

Mitarbeiter der Sicherheitswacht beleidigt

Am Samstag, gegen 11:35 Uhr, befuhr der Fahrer eines Paketzustellers die Fußgängerzone von Bad Kissingen außerhalb der zulässigen Lieferzeiten und wurde von Mitarbeitern der Sicherheitswacht auf sein mögliches Fehlverhalten angesprochen und nach einer eventuell vorhandenen Ausnahmegenehmigung zum Befahren des gesperrten Bereiches befragt.
Der 30-jährige Fahrer zeigte sich daraufhin sehr ungehalten und beleidigte die Mitglieder der Sicherheitswacht auf das Übelste. Seine verbalen Missbilligungen krönte er mit der aggressiven Drohung, die eingesetzten Sicherheitskräfte mit seinem Fahrzeug umzufahren und fuhr mit seinen Transporter bis zum Körperkontakt auf den Geschädigten zu.
Eine herbeigerufene Streifenbesatzung der Bad Kissinger Polizei klärte den Sachverhalt vor Ort. Den uneinsichtigen Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren.

Werbung

Verbotswidrig Alkohol konsumiert

Zum wiederholten Male wurde am Berliner Platz eine Person beim verbotswidrigen Konsum von alkoholischen Getränken festgestellt. Den 23-jährigen Mann erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen die Bad Kissinger Stadtsatzung.

Burkardroth/Bad Bocklet

Ohne Führerschein mit dem Auto zu Ladendiebstählen unterwegs

Ein 35-jähriger Mann aus dem Landkreis Schweinfurt wurde am Samstagabend von einer aufmerksamen Mitarbeiterin eines Verbrauchermarktes in Burkardroth als Ladendieb aus vergangener Zeit wiedererkannt. Auch diesmal konnte nach dem Verlassen des Marktes Diebesgut im Wert von gut zehn Euro in seinem Rucksack aufgefunden werden.
Auf seinen Aufenthalt in Burkardroth angesprochen äußerte der Täter, dass er zu Fuß unterwegs sei und sich bei Freunden im Ort aufhalten würde.
Wenig später konnte er von einer Streifenbesatzung in der Ortsdurchfahrt von Aschach als Führer eines Kleinwagens wiedererkannt werden.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem konnten Anhaltspunkte dafür gewonnen werden, dass er sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, bzw. Medikamenteneinfluss geführt hatte. Es folgten die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel und eine Blutentnahme.