Foto: Radio Primaton
5 Jahre Haft wegen Totschlags – das Urteil hat das Landgericht Schweinfurt heute im Prozess um den Tod eines Mannes in der Schweinfurter Innenstadt heute gesprochen. Der Mann hatte gestanden, im April letzten Jahres im Keller eines Wohn- und Geschäftshauses einen 45-jährigen Bekannten erstochen zu haben. Er sagte, auf dessen Verlangen. Das Gericht kam zum Schluss, dass es – anders als die Forderung der Staatsanwaltschaft – kein Mord war. Beide Männer hatten am Tatabend um die zwei Promille, der Verurteilte das Töten des Bekannten nicht geplant und im Streit – nach anfänglichem Zögern –  zugestochen. Dessen Todeswunsch war dem Gericht zufolge nicht eindeutig ernst gemeint. Von der Tatwaffe fehlt jede Spur, Augenzeugen gab es auch nicht. 
 
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