Foto: Radio Primaton

Das Gerüst gibt nach – ein Teil der Schraudenbach-Talbrücke bei Werneck fällt während Bauarbeiten in sich zusammen. 14 Menschen werden verletzt, einer stirbt. Fast neun Jahre nach dem Einsturz der A7-Brücke beginnt heute der Prozess gegen einen Statiker. Der 53-Jährige hatte die Statik des Gerüsts berechnet, das die Brücke tragen sollte. Dabei soll er Fehler gemacht haben. Bereits 2023 stand er mit drei weiteren Angeklagten vor Gericht. Weil seine Verteidigerin damals längere Zeit krank war, wurde sein Verfahren abgetrennt. Zwei der Mitangeklagten wurden zwischenzeitlich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Das Schweinfurter Landgericht verhängte Strafen von eineinhalb Jahren sowie neun Monaten – jeweils auf Bewährung. Ein Urteil kassierte der Bundesgerichtshof, das Schweinfurter Gericht muss sich erneut mit dem Fall beschäftigen. Wann, ist noch unklar.

Update:

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Der 53-Jährige sagte, er bedaure den Einsturz. Was damals passiert sei, sei für ihn nach wie vor unfassbar. Er sei davon ausgegangen, alles Nötige berechnet zu haben. Der Mann gab an, er sei entsetzt gewesen, als er erfahren habe, dass der Ingenieur, der die Berechnungen prüfen sollte, dies nicht persönlich getan habe. Der Angeklagte hatte 2015 die Statik der Traggerüstkonstruktion der Brücke berechnet. Als Beton eingefüllt worden ist, kam´s zum Einsturz. 

 Update:

Überraschendes Ende im Prozess um die vor fast neun Jahren eingestürzte Autobahnbrücke bei Werneck – das Verfahren gegen den angeklagten Statiker ist eingestellt worden. Das hat das Landgericht Schweinfurt am Mittag entschieden. Das Gericht sah dabei die Schuld des 53-Jährigen als geringfügig an – er musste zuvor aber eingestehen, Fehler bei der Statischen Berechnung des Gerüsts gemacht zu haben. Er wurde jetzt verpflichtet, 5.000 Euro an das Bayerische Rote Kreuz in Schweinfurt zu zahlen.