Weil er nackte Grundschulkinder in Umkleidekabinen eines Schwimmbades gefilmt haben soll, hat das Amtsgericht Haßfurt einen Aushilfslehrer zu einer Haftstrafe mit fünf Jahren auf Bewährung verurteilt. Außerdem erhielt der 30-Jährige eine Arbeitsauflage von 240 Stunden und er soll eine Therapie machen. Die Videoaufnahmen der Schüler sollen im Jahr 2023 entstanden sein, als er unter anderem als Aufsicht beim Schwimm- und Sportunterricht der Grundschulklassen eingesetzt war. Aus den Videos soll der Anklagte dann kinderpornographische Bildcollagen erstellt haben. Die Kinder sollen von den Aufnahmen nichts mitbekommen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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