Sicherheit im Straßenverkehr – Polizeikontrollen – Einige Fahrer berauscht
MAIN-RHÖN. Die Polizeibeamten in der Region setzen verstärkt auf Kontrollmaßnahmen. Dabei wird immer wieder deutlich, dass die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer verantwortungsvoll und nüchtern am Straßenverkehr teilnimmt. Die Polizei schätzt auch den großen Zuspruch und die Unterstützung aus der Bevölkerung sehr. In einigen Fällen mussten Beamte jedoch Maßnahmen ergreifen, um berauschte Fahrzeugführer aus dem Verkehr zu ziehen.
Ohne Führerschein unterwegs
In Mellrichstadt haben Beamte am Mittwoch, gegen 17:36 Uhr, den Fahrer einer VW Crafter gestoppt. Der 38-jährige Usbeke war nicht im Besitz einer notwendigen Fahrerlaubnis. Er war zwar im Besitz einer usbekischen Fahrerlaubnis, diese war jedoch auf Grund seiner Aufenthaltsdauer in Europa nicht mehr gültig. Die Weiterfahrt wurde daraufhin untersagt. Ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
Ebenfalls ohne Führerschein unterwegs war ein 32-jähriger Marokkaner in Wülfershausen an der Saale am Mittwochmorgen gegen 10:45 Uhr. Hier wurde der Mann durch Beamte der Polizei Bad Königshofen kontrolliert. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Verfahren eigeleitet.
Trunkenheitsfahrt in Sondheim vor der Rhön
Mittwochnachmittag, gegen 17:50 Uhr, wurde der Polizei Mellrichstadt mitgeteilt, dass die Fahrerin eines roten Fiat Panda im Bereich der Bad Neustädter Straße starke Schlangenlinien fahren würde. Da der Pkw durch die Beamten aus Mellrichstadt nicht mehr angetroffen werden konnte, fuhr eine Streife der Polizei Bad Neustadt zur Wohndresse der Halterin.
Die Frau, eine 55-jährige Deutsche, gab gegenüber den Beamten zu, gefahren zu sein. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Daher wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Die Frau muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Kontrollen der Haßfurter Polizei
Durch Streifen der Polizei Haßfurt konnten zwei berauschte Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr gezogen werden. Bereits am Mittwochmorgen, gegen 07:38 Uhr, stellten die Beamten eine 39 Jahre alte Frau mit ihrem Mercedes in der Haßfurter Straße in Oberhohenried fest. Ein Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von über 0,5 Promille. Auf der Dienststelle wurde ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser bestätigte das Ergebnis. Gegen die Frau wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eigeleitet.
In einem Strafverfahren muss sich der 57-jährige Fahrer eines Kleinkraftrades verantworten. Der Mann war am Mittwochabend, gegen 20:50 Uhr, in der Biegerstraße in Knetzgau kontrolliert worden. Hier ergab ein Vortest einen Wert von über einem Promille was eine Blutentnahme zur Folge hatte. Die Weiterfahrt wurde in beiden Fällen unterbunden.
Einbruch in Einfamilienhaus – Kripo sucht Zeugen
BAD NEUSTADT AN DER SAALE, LKR. RHÖH-GRABFELD. Am Mittwochabend ist ein Unbekannter in ein Einfamilienhaus eingestiegen und hat Schmuck entwendet. Die Kripo Würzburg ermittelt und hofft auf Zeugenhinweise. Dem Sachstand nach verschaffte sich der Unbekannte am Mittwoch, zwischen 16:30 Uhr und 22:05 Uhr, Zutritt zu dem Einfamilienhaus in der Ringstraße. Der Unbekannte gelangte durch die gewaltsam geöffnete Terrassentür in das Haus und suchte in den Wohnräumen nach Beute. Er nahm Schmuck in noch unbekannter Höhe an sich und konnte flüchten. Die Kripo Schweinfurt hat die Ermittlungen übernommen und hofft nun insbesondere auf Hinweise von Anwohnern, denen im Tatzeitraum Personen oder Fahrzeuge im Umfeld des Hauses aufgefallen sind.
Hinweise werden unter Tel. 09721/202-1731 entgegengenommen.
Im Zusammenhang mit Einbrüchen gibt die unterfränkische Polizei nochmals die folgenden Verhaltenstipps:
- Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit.
- Vorsicht: Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.
- Ziehen Sie die Tür nicht nur ins Schloss, sondern schließen Sie immer zweifach ab – auch wenn Sie Haus oder Wohnung nur kurzzeitig verlassen.
- Deponieren Sie Ihren Haus- oder Wohnungsschlüssel niemals draußen. Einbrecher kennen jedes Versteck!
- Rollläden sollten zur Nachtzeit – und nach Möglichkeit nicht tagsüber – geschlossen werden. Sie wollen ja nicht schon auf den ersten Blick Ihre Abwesenheit signalisieren.
Weitere fachmännische Beratung erhält man nach Terminvereinbarung auch jederzeit bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in
- Würzburg unter Tel. 0931/457-1830
- Aschaffenburg unter Tel. 06021/857-1830
- Schweinfurt unter Tel. 09721/202-1835
Wer sich im Internet zum Thema Einbruchschutz informieren will, erhält unter nachfolgenden Links wertvolle Tipps:
Weitere Zeugenaufrufe
Polizeiinspektion Bad Kissingen
BAD KISSINGEN / STADTGEBIET. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Spitzwiese kam es am Mittwoch, gegen 15:15 Uhr, zu einer Streitigkeit zwischen zwei Männern. Ein 70 Jahre alter Mann wurde hierbei durch einen bislang unbekannten Täter verbal angegangen und bedroht. Der Täter entkam unerkannt.
Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Bad Kissingen unter Tel. 0971/149-0 entgegen.
Polizeiinspektion Haßfurt
HOFHEIM IN UNTERFRANKEN, OT RECKERTSHAUSEN, LKR. HASSBERGE. In der Straße „Am Hetzer“ wurde durch einen unbekannten Täter das Bushaltestellenhäuschen mit Farbe beschmiert. Die Tatzeit lässt sich hier nicht genau eingrenzen, dürfte aber im Laufe des letzten Wochenendes liegen. Die genaue Schadenshöhe ist Gegenstand der Ermittlungen.
EBELSBACH, LKR. HASSBERGE. Am Samstag, gegen 11:37 Uhr, wurde ein geparkter Opel Astra in der Bahnhofstraße durch ein Traktorgespann beschädigt. Ersten Erkenntnissen zu Folge, setzte das Gespann zurück und stieß gegen die Fahrzeugfront des Opel. An diesem entstand ein Schaden von circa 2.000 Euro. An dem Traktor soll ein roter Anhänger mit grünen Bordwänden angehängt gewesen sein.
Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Haßfurt unter Tel. 09521/927-0 entgegen.
Polizeiinspektion Mellrichstadt
NORDHEIM VOR DER RHÖN, LKR. RHÖN-GRABFELD. Der Heckscheibenwischer eines Seat Exeo, der in der Von-der-Thann-Straße geparkt war, wurde durch einen Unbekannten in der Zeit von Montag, 16:00 Uhr, bis Dienstag, 07:00 Uhr, beschädigt. Der Schaden wird auf circa 100 Euro geschätzt. Im gleichen Zeitraum wurde ebenfalls in der Von-der-Thann-Straße ein Scheibenwischer eines weißen Audi beschädigt. Auch hier wird der Schaden auf circa 100 Euro geschätzt.
Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Mellrichstadt unter Tel. 09776/806-0 entgegen.
Polizeiinspektion Schweinfurt
SCHWEINFURT / STADTGEBIET. Ein, in der Hilda-Brändström-Straße, abgestellter grauer VW Polo wurde in der Zeit von 06:45 Uhr bis 15:00 Uhr am Dienstag im Bereich der Fahrertüre beschädigt. Der unbekannte Unfallverursacher hinterließ einen Schaden in noch unbekannter Höhe.
NIEDERWERRN, LKR. SCHWEINFURT. Zwei Reifen eines grauen Seat Ibiza wurden durch einen Unbekannten in der Zeit von Samstag, 16:00 Uhr, bis Montag, 09:30 Uhr, zerstört. Der Pkw war in der Dürerstraße geparkt. Der Sachschaden wird auf circa 150 Euro geschätzt.
WAIGOLSHAUSEN, LKR. SCHWEINFURT. Aus dem Opferstock der örtlichen Kirche wurde durch einen unbekannten Täter Münzgeld entwendet. Der genaue Beuteschaden muss hier noch ermittelt werden. Die Tatzeit liegt zwischen Montag, 12:00 Uhr, und Mittwoch, 11:00 Uhr.
Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Schweinfurt unter Tel. 09721/202-0 entgegen.
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 20.11.2025
Zwei Tatverdächtige im beschleunigten Verfahren verurteilt – Zweimal Haftstrafen auf Bewährung
SCHWEINFURT. Im sogenannten beschleunigten Verfahren wurden am Mittwoch zwei Tatverdächte zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Ein 34 Jahre alter Algerier musste sich wegen des Handels mit Betäubungsmitteln verantworten, ein 36-jähriger algerischer Staatsbürger wegen des Diebstahls von Parfum.
Handel mit Haschisch
Polizeibeamte der Polizei Schweinfurt konnten beobachten, wie ein 34-Jähriger im Bereich der Hadergasse an andere Personen Betäubungsmittel verkauft. Nach einem Verkauf am Dienstag, gegen 14:44 Uhr, wurde der Mann vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt am nächsten Tag dem zuständigen Richter am Amtsgericht vorgeführt. Am Mittwoch wurde der nicht vorgeahndete Tatverdächtige im beschleunigten Verfahren zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten wegen des Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt. Insgesamt konnten sechs Taten nachgewiesen werden.
Parfumdiebstahl in Drogerie
Aus einer Drogerie in der Spitalstraße versuchte ein 36 Jahre alter Algerier Parfum im Wert von mehreren hundert Euro zu entwenden. Dies konnte durch Beamte der Schweinfurter Polizei am Dienstag gegen 17:25 Uhr beobachtet werden.
Auch in diesem Fall erfolgte eine vorläufige Festnahme und eine Vorführung am Mittwoch, wo der bislang nicht vorbestrafte Tatverdächtige vom Amtsgericht Schweinfurt zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt wurde.
Maßnahmen der Polizei
Die Schweinfurter Polizei wird weiterhin mit großem Engagement der Kriminalität, insbesondere im Bereich der Innenstadt, entgegentreten und in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt die Tatverdächtigen zur Verantwortung ziehen.
Anmerkung: Erklärung „Beschleunigtes Verfahren“
Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist in den Paragrafen 417 bis 420 der Strafprozessordnung geregelt und stellt eine besondere Verfahrensart dar, die in einfach liegenden Fällen eine schnelle und effektive Aburteilung ermöglichen soll. Dabei soll die Strafe „der Tat auf dem Fuße folgen“.
Damit ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dafür darf zunächst die zu erwartende Freiheitsstrafe nicht höher als ein Jahr sein. Auf diese Weise ist von vornherein ausgeschlossen, dass das beschleunigte Verfahren bei schweren Delikten durchgeführt werden kann. Daneben muss die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich einen Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren stellen.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder klarer Beweislage zu einer sofortigen Verhandlung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens geeignet ist. Damit ist gemeint, dass die Hauptverhandlung sofort oder in deutlich kürzerer Zeit als im normalen Verfahren durchgeführt und aller Erwartung nach auch innerhalb eines Termins abgeschlossen werden kann.
Schließlich muss es sich bei dem Beschuldigten um einen Erwachsenen oder um einen Heranwachsenden, also eine Person ab 18 bis einschließlich 20 Jahren, handeln. Bei Jugendlichen, also Personen ab 14 bis einschließlich 17 Jahren, ist die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nicht zulässig.




