Mühlfeld: Gasaustritt nach Instandsetzungsarbeiten – Straße bis 23 Uhr gesperrt
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Ein Gasaustritt zwischen Mühlfeld und Mellrichstadt im Landkreis Rhön-Grabfeld sorgt aktuell für eine längere Sperrung der Straße da. Bis 23 Uhr wird die voraussichtlich dauern. Laut Polizei hat ein Gasversorger bei Instandsetzungsarbeiten ein Gasleck verursacht. Die Straße ist aktuell vollgesperrt, es staut sich immer wieder. Vor allem LKW sollen das Gebiet weiträumig umfahren.
Die obenstehende Nachricht wurde anhand von tagesaktuellen Informationen der Polizei verfasst. Die Polizei ist für uns eine glaubwürdige Quelle.
Allerdings hat sich im Anschluss die BAYERISCHE RHÖNGAS GMBH gemeldet und widerspricht Infos der Polizei. Das schriftliche Statement kopieren wir hier rein:
„Die Schadensstelle befand sich in Mellrichstadt in der Sondheimer Straße im Bereich der Kreuzung zur Friedensstraße. (nicht wie geschrieben in Mühlfeld)
Der Schaden wurde durch Bauarbeiten während der Verlegung für Leitungen zur Glasfaserversorgung durch ein Subunternehmen der GlasfaserPlus, einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, verursacht. (nicht wie beschrieben durch Instandsetzungsarbeiten eines Gasversorgers) Unmittelbar ursächlich war eine nicht genehmigte Querung der Sondheimer Straße mittels einer sogenannten Bodendurchschlagsrakete.
Zur Reparatur der beschädigten Gasleitung war es notwendig, die Gaszufuhr für ca. 34 Kunden zu unterbrechen, hierzu war es wiederum notwendig die Straße unter Vollsperrung zu öffnen.
Die Reparaturarbeiten waren in Abhängigkeit der Tiefbauarbeiten bis in die späten Abendstunden veranschlagt.
Wegen der guten Zusammenarbeit mit der Polizei, den örtlichen Behörden und dem Stromversorger gelang es die Arbeiten bis um 18:00 fertigzustellen. Die Straßenfreigabe erfolgte ca. gegen 20:30 Uhr.
Die Arbeiten zur Inbetriebnahme aller Kunden sind bis dato fast abgeschlossen. Kunden die derzeit nicht zu Hause sind, wurden informiert, um bei möglichen Störungen an ihren Gasanlagen zur Seite zu stehen.
Wichtig ist für uns, dass kein Personenschaden entstanden ist, sowie dass sich die Gefährdungen durch das umsichtige Handeln der Beteiligten auf ein minimales Maß begrenzt haben.
Die nicht regelkonformen Arbeiten der Schadensverursacherin werden im Nachhinein ausgewertet, um weitere mögliche Gefährdungen auszuschließen.“