Abkochgebot wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers
in den Ortsteilen Roßbach, Rupboden und Trübenbrunn
Bei einer Routinekontrolle wurde eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes wird daher in Absprache mit dem Gesundheitsamt ein Abkochgebot erlassen.
Das Leitungswasser nicht direkt trinken!
Wasser, das Sie zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen/Getränken oder zum Zähneputzen verwenden, muss vor Gebrauch 1 x sprudelnd aufkochen. Lassen Sie das Wasser dann über mindestens 10 Minuten* langsam abkühlen. Der Genuss des gekochten Wassers ist unbedenklich.
Weitere Hinweise:
Salate unbedingt mit abgekochtem Wasser waschen und zubereiten (Salatsauce)
In normalen Kaffeemaschinen wird das Wasser nicht zum Kochen gebracht. Bitte verwenden Sie abgekochtes Wasser oder brühen Sie Ihren Kaffee von Hand.
Falls Sie auf handelsübliches Flaschenwasser ausweichen wollen, bedenken Sie bitte, dass nicht jedes Mineralwasser für die Säuglingsernährung geeignet ist.
Für die Körperpflege, also für Waschen, Duschen und Baden und auch für das Waschen der Wäsche und der Toilettenspülung kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden.
Haustiere und Vieh können mit nicht abgekochtem Leitungswasser getränkt werden
Diese vorbeugende Gesundheitsmaßnahme ist so lange aufrecht zu erhalten, bis mehrere Untersuchungen die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers bestätigen. Wir werden Sie dann erneut Informieren.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Quelle: Markt Zeitlofs

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