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War das Gerüst für die neue Autobahnbrücke in Unterfranken tragfähig? Stimmten die Berechnungen? Wer machte die entscheidenden Fehler? Vor dem Landgericht Schweinfurt geht es um Druckkräfte, Kanthölzer und Jochträger – eine für Laien komplizierte Materie.
Der Einsturz eines Traggerüstes einer neuen Autobahnbrücke in Unterfranken ist nach Ansicht eines Gutachters auf viele Fehler zurückzuführen. Zum einen hätten statische Berechnungen gefehlt, dass das Traggerüst auch tatsächlich tragfähig gewesen wäre. «Die gefährlichen Sachen sind die, die nicht in der Statik drin sind», sagte Gutachter Johann Kollegger am Mittwoch vor dem Landgericht Schweinfurt. «Das ist das wirklich Gefährliche, wenn etwas nicht berechnet ist.»
Überdies sei die vorgeschriebene ständige Überwachung des Gerüsts beim Betonieren nicht erfolgt. Wäre dies geschehen, hätte man erkennen können, wie sich die Konstruktion unter der Betonlast für die Fahrbahn verformt habe. «Das hätte man sehen können», sagte der Prüfingenieur für Baustatik aus Wien.
Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 bei Werneck (Landkreis Schweinfurt) zusammengebrochen, als gerade 1500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt.
Der Sachverständige bemängelte zudem, dass die Arbeit des mit der Berechnung der Statik beauftragten Ingenieurs nicht durch seinen Vorgesetzten überwacht worden sei. Zudem sei der Aufbau des Traggerüstes im betreffenden Bauabschnitt nicht durch einen Prüfingenieur kontrolliert worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 49 und 65 Jahre alten Ingenieuren sowie einem Statiker (51) fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer Ingenieur (59) steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht.
Der 51-Jährige soll die Statik der Traggerüstkonstruktion berechnet und die Ausführungszeichnungen erstellt haben. Dabei soll er Fehler gemacht haben.
Der 59-Jährige hat sich laut Anklage als vom Freistaat Bayern betrauter Prüfer praktisch gar nicht mit der Sache beschäftigt und seinerseits die Angelegenheit regelwidrig an den ebenfalls angeklagten 65 Jahre alten Subunternehmer weitergegeben. Dieser wiederum übertrug die Arbeit den Angaben zufolge seinem Angestellten, dem 49-Jährigen. Alle drei hätten nach Ansicht der Ankläger die Fehler in der statischen Konstruktion und in der Berechnung erkennen können und müssen.
Der Verteidiger des 59-Jährigen sprach hingegen vom «Pfusch am Bau, und zwar eklatant». Seinen Angaben nach wurde das Traggerüst abweichend von den Ausführungszeichnungen aufgebaut, Schrauben und Verbindungen fehlten. Daher sei die Baufirma von den Ermittlern in den Fokus zu nehmen und nicht die Angeklagten.
Der Gutachter bestätigte in seiner mehrstündigen Ausführung, dass es Abweichungen von den Plänen und dem letztlich gebauten Gerüst gegeben habe. Die fehlenden Schraubenverbindungen etwa hätten aber keinen Einfluss auf die Traglast des Stahlgerüstes gehabt.

Im Prozess um den Einsturz eines Traggerüstes für eine neue Autobahnbrücke in Unterfranken hat sich der Bausachverständige gegen Vorwürfe mangelnder Sachkenntnis gewehrt. «Ich weiß, wie solche Brücken gebaut werden», sagte Gutachter Johann Kollegger aus Wien am Mittwoch vor dem Landgericht Schweinfurt. Er kenne die Abläufe bei der Herstellung von Spannbetonbrücken auf einem Traggerüst, sagte der Prüfingenieur für Baustatik.
Die Verteidigerinnen und Verteidiger der vier Angeklagten lehnen den Sachverständigen teils ab, weil er angeblich keine ausreichende Sachkunde über Stahlkonstruktionen habe. Der Gutachter sollte am Mittwoch dem Gericht erläutern, was aus seiner Sicht zum Einsturz des Gerüstes am 15. Juni 2016 führte, bei dem ein Bauarbeiter starb. Zu Beginn seiner Ausführungen sagte er zunächst nichts zur möglichen Unglücksursache.
Rund 1500 Tonnen Beton waren damals gerade für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 bei Werneck eingefüllt, als das Traggerüst nachgab. 13 Bauarbeiter stürzten etwa 22 Meter in die Tiefe. Insgesamt gab es 14 Verletzte und einen Toten.
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 49 und 65 Jahre alten Ingenieuren sowie einem Statiker (51) fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer Ingenieur (59) steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht.
Nach Darstellung eines Verteidigers wurde das Traggerüst abweichend von den Ausführungszeichnungen aufgebaut, nötige Schrauben und Verbindungen fehlten.

Quelle: dpa

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