Über die Osterfeiertage gelten besondere Besuchsregeln in den Haßberg-Kliniken
Um Besuche von Patientinnen und Patienten an Ostern zu ermöglichen, hat die Krankenhausleitung entschieden, das seit dem 09.03.2022 geltende generelle Besuchsverbot in beiden Häusern ausnahmsweise zu lockern.
Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag, also von 15. bis 18. April 2022 jeweilsin der Zeit von 13 bis 16 Uhr werden Besuche für jeweils maximal eine Stunde zugelassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Besuche auf der COVID-Station in Haßfurt. Dort sind weiterhin keine Besuche möglich. Zugelassen für Patientenbesuche ist jeweils nur eine feste Person aus dem engsten Familienkreis, die nicht wechseln darf. Eine vorherige Terminvergabe muss über die jeweilige Station erfolgen.
Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die 2G-plus-Regel. Es muss ein tagesaktueller POC-Schnelltest bzw. ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)mitgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit, einen Test über unseren Testpoint in Haßfurt (Container zwischen den Ärztehäusern, von 7 bis 10 Uhr) oder in Ebern (Personalheim Erdgeschoss, von 7 bis 10 Uhr) durchführen zu lassen; ansonsten muss eine externe Testmöglichkeit genutzt werden.
Wir bitten um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahmen.

Quelle: Kommunalunternehmen Haßberg-Kliniken

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