Aufgrund der anhaltenden hohen Belastung des Gesundheitsamtes Haßberge und der weiterhin hohen Inzidenz wird die Kontaktnachverfolgung erneut umgestellt.
Positiv getestete Personen müssen ihre Kontaktpersonen nach wie vor eigenständig informieren, insbesondere Haushaltsmitglieder und Kontaktpersonen, die in Einrichtungen arbeiten, in denen Menschen mit einem hohen Risiko für schwere Verläufe einer COVID-19-Erkrankung behandelt oder betreut werden (z. B. Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen), zu denen sie in den letzten zwei Tagen vor ihrem Erkrankungsbeginn oder vor ihrer Testabnahme Kontakthatten. Diese sollten sich vorsorglich absondern und müssen das Gesundheitsamt über https://www.hassberge.de/Kontaktperson kontaktieren.
Alle weiteren Kontaktpersonen müssen sich nicht beim Gesundheitsamt melden, werden aber gebeten, eigenverantwortlich zu handeln. Dies bedeutet insbesondere Kontaktreduzierung(Homeoffice), sorgfältige Beachtung der Hygieneregeln, Testung und Symptom-Monitoring.
Von der Quarantäne als enge Kontaktperson sind befreit und müssen sich nicht melden, wenn sie keine typischen Krankheitssymptome aufweisen
Personen, die bereits ihre Boosterimpfung erhalten haben, also dreifach gegen COVID 19 geimpft sind
Genesene nach PCR-bestätigter Infektion, sofern Sie danach mindestens eine Impfung gegen COVID 19 erhalten haben;
Personen mit spezifischem Antikörpernachweis und danach mindestens einer Impfung gegen COVID 19;
Geimpfte mit mindestens einer Impfung, die danach von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind;
Zweifach Geimpfte, und zwar ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung bis zum 90. Tag nach der 2. Impfung gegen COVID 19 und
Genesene, ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag nach einem positivem PCR-Test.

 

Die Quarantäne für Haushaltsmitglieder endet automatisch mit Ablauf des 10. Tages nach Symptombeginn bei der positiv getesteten Person oder – falls die Infektion symptomfrei verlief – automatisch 10 Tage nach dem positiven Test. Die Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn an diesem Tag eine Testung (Schnelltest oder PCR-Test, kein Selbsttest) durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist. Bei Schülern oder Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, endet in diesem Fall die Quarantäne nach 5 Tagen durch den neg. Test.
Sollten bei Haushaltsmitgliedern Krankheitszeichen entstehen ist keine Verkürzung der Quarantäne als Kontaktperson möglich. Es ist ein PCR-Test durchzuführen. Bis zum Testergebnis müssen sich die Personen soweit wie möglich isolieren.
Zu beachten ist, dass eine Quarantänebescheinigung nach Prüfung der Voraussetzungen in den oben genannten Fällen nur ausgestellt wird, wenn sich der Betroffene direkt meldet. Personen, die sich ohne Meldung beim Gesundheitsamt in Quarantäne begeben und im Nachhinein eine Bescheinigung wünschen, erhalten keine Bescheinigung.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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