Welche Regeln für Besucher ab dem 7. Februar zu beachten sind
Trotz steigender Inzidenzen aber dank einer derzeit überschaubaren Hospitalisierungsrate lassen die Haßberg-Kliniken ab Montag, den 7. Februar 2022 wieder Patientenbesuche an den Standorten Haßfurt und Ebern zu.  Damit kehrt, unter Einhaltung aller gängigen Abstands- und Hygieneregeln wie dem Tragen einer FFP2-Maske, wieder ein lang ersehntes Stück Normalität zurück.
Stationäre Patienten dürfen ab dem 7. Februar täglich einen festen Besucher aus dem engen Familienkreis, der nicht wechseln darf, im Patientenzimmer empfangen. Die Besuchsdauer beträgt maximal 1 Stunde pro Tag während der Besuchszeiten zwischen 13.00 Uhr – 18.00 Uhr – diese Regelungen gelten für beide Häuser. Wir bitten um Verständnis, dass sich Wartende aus Sicherheitsgründen vor dem jeweiligen Haupteingang aufhalten müssen.
Die Einhaltung der 2G-plus-Regel ist für alle Besucherinnen und Besucher verpflichtend; es muss ein gültiges Impfzertifikat oder eine Genesenenbescheinigung sowie ein negativer Schnelltest vorgelegt werden. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante sind auch geboosterte Personen zum Schnelltest verpflichtet.  Es besteht die Möglichkeit, den Test in der Zeit von 7 bis 13 Uhr in unseren Testpoints in Haßfurt neben dem Ärztehaus und in Ebern im Personalwohnheim durchzuführen. Hiervon ausgenommen sind gegebenenfalls Besuche bei Schwerstkranken und Patienten am Lebensende und im Einzelfall nach Rücksprache mit dem Chefarzt.
Eine vorherige telefonische Terminabstimmung über die jeweilige Station ist in jedem Fall erforderlich. Es gelten hausinterne Hygieneregeln, die zwingend zu beachten sind. Besuche bei Patienten mit einer Corona-Infektion oder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion sind nicht gestattet!
Auf der Website  www.hassberg-kliniken.de  sind die aktuellen Regeln samt Erstscreening/Besuchsschein (als pdf zum Ausdruck) aufgeführt.
Quelle: Haßberg-Kliniken
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