Förderung der unterfränkischen Feuerwehren: Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Sandberg 103.500 Euro für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 und eines Mehrzweckfahrzeugs MZF für die Freiwillige Feuerwehr Sandberg

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Sandberg (Landkreis Rhön-Grabfeld) 103.500 Euro für den Kauf eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 (anteilig 87.200 Euro) und eines Mehrzweckfahrzeugs MZF (anteilig 16.300 Euro) für die Freiwillige Feuerwehr Sandberg bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahmen werden ein Tanklöschfahrzeug TLF 16/25, Baujahr 1992, und Mannschaftstransportwagen MTW, Baujahr 1994, ersetzt
Ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von mindestens 1.000 Litern und einer feuerwehrtechnischen Beladung sowie einer festgelegten Standard-Zusatzbeladung Hilfeleistung für eine Gruppe, bestehend aus 9 Einsatzkräften. Es dient überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen von technischen Hilfeleistungen. Es bildet mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit. Die maximal zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs beträgt 14.000 kg. Daneben kann das Fahrzeug auf Wunsch noch mit Zusatzbeladungssätzen, ausgerichtet nach örtlichen Erfordernissen, ausgestattet werden.
Das Mehrzweckfahrzeug ist vorwiegend zur Errichtung einer Führungsstelle sowie zum Transport von Mannschaft und Gerät bestimmt. Es muss eine Feuerwehrstaffel von sechs Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmännern sowie eine feuerwehrtechnische Mindestausrüstung aufnehmen können. Außerdem müssen für den universellen Einsatzzweck dieses Fahrzeugs noch ein Transportraum und die Massenreserve zum Transport von zusätzlichem Gerät von mindestens 200 kg vorhanden sein. Für das Mehrzweckfahrzeug werden serienmäßige Kleintransporterfahrgestelle mit einer maximal zulässigen Gesamtmasse von 4.000 kg verwendet.
Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Quelle: Regierung von Unterfranken

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