Weihnachtskonzerte der Staatsbad Philharmonie Kissingen (c) Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH. Foto Nina Pereira

Festliches Programm an den Feiertagen 
Die Staatsbad Philharmonie Kissingen verzaubert ihre Konzertbesucher*innen an den Weihnachtsfeiertagen mit einem festlichen Musikprogramm. So finden am Heiligen Abend, 24. Dezember um 10:30 Uhr, am ersten Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember um 10:30 Uhr und 15:30 Uhr sowie am zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember um 10:30 Uhr, 15:30 Uhr und 19:30 Uhr Weihnachtskonzerte in der Wandelhalle statt. 
Weihnachtsklassiker und alpenländische Hirtenlieder 
Konzertgäste dürfen sich bei den Weihnachtskonzerten über ein besonderes Programm freuen. So werden Solist*innen der Staatsbad Philharmonie Kissingen weihnachtliche Stücke vortragen, wie zum Beispiel „Rudolph, the Red-Nosed Reindeer” oder andere Weihnachtsklassiker. Außerdem werden die Musiker*innen des Orchesters stimmungsvolle Potpourris im weihnachtlichen Stil präsentieren. Gespannt sein dürfen die Konzertbesucher*innen auch auf alpenländische Hirtenlieder, auf traditionelle Weihnachtslieder sowie auf festliche Intraden der Blechbläser. 
Informationen zu den geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen 
Für diese Veranstaltung gilt die 2G-Plus-Regelung. Personen deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie Genesene mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist, können an der Veranstaltung teilnehmen. Zusätzlich benötigen die Besucher*innen entweder einen negativen PCR-Test oder einen negativen Schnelltest der offiziellen Testzentren. 
Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von der zusätzlichen Testpflicht befreit, insofern die Auffrischungsimpfung mindestens 15 Tage alt ist. 
Kinder im Alter bis 12 Jahre und 3 Monate benötigen keinen Impfnachweis, allerdings einen negativen PCR-Test oder einen negativen Schnelltest der offiziellen Testzentren. Darüber hinaus gelten Kinder bis 12 Jahren und 3 Monaten grundsätzlich als getestet, wenn sie einen der folgenden Punkte erfüllen: 
1. Kinder bis zum sechsten Geburtstag, 
2. Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, 
3. noch nicht eingeschulte Kinder 

Quelle: BAYER. STAATSBAD BAD KISSINGEN GMBH

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