Bei Impfungen MIT Termin: bitte Impfbogen erstellen und mitbringen
 Nachdem der Landkreis Bad Kissingen die Kapazitäten im Impfzentrum hochgefahren hat, sind ab sofort zu den unten genannten Öffnungszeiten auch wieder Impfungen ohne Termin möglich – egal ob Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfungen. Für Letztere ist allerdings Voraussetzung, dass seit der Grundimmunisierung (Tag, an dem die Zweitimpfung durchgeführt wurde) mindestens fünf Monate vergangen sind. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Impfung ohne Termin ggf. Wartezeit mitbringen müssen.
Um diese Wartezeit zu umgehen, empfehlen wir weiterhin, Termine für Impfungen vorab zu vereinbaren – bevorzugt online über das zentrale Portal BayIMCO (www.impfzentren.bayern). In diesem Fall bitten wir die Impflinge: Erstellen Sie direkt im Anschluss an die Terminbuchung den Impfbogen online. Sie können ihn anschließend ausdrucken und mitbringen oder den QR-Code auf dem Smartphone im Impfzentrum vorzeigen. Das vereinfacht und beschleunigt damit die Arbeit vor Ort.
Öffnungszeiten des Impfzentrums Bad Kissingen:
Montag, 20. Dezember: 8 – 14 Uhr und 15 – 19 Uhr
Dienstag, 21. Dezember: 8 – 14 Uhr und 15 – 19 Uhr
Mittwoch, 22. Dezember: 8 – 14 Uhr und 15 – 20 Uhr
Donnerstag, 23. Dezember: 8 – 14 Uhr und 15 – 19 Uhr
Montag, 27. Dezember: 8 – 14 Uhr; anschließend (15 – 19 Uhr) ausschließlich Kinderimpfungen
Dienstag, 28. Dezember: 8 – 14 Uhr und 15 – 19 Uhr
Mittwoch, 29. Dezember: 8 – 14 Uhr; anschließend (15 – 19 Uhr) ausschließlich  Kinderimpfungen
Donnerstag, 30. Dezember: 8 – 14 Uhr und 15 – 19 Uhr
Und noch ein Hinweis des Bayerischen Gesundheitsministeriums: Personen, die nach der Impfung mit dem Impfstoff Janssen (Johnson&Jonson) eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, gelten nicht als „geboostert“ und benötigen gemäß der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Dezember 2021 weiterhin einen Test, um Zugang zu den Bereichen zu erhalten, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind. Allerdings können sich auch diese Personen frühestens fünf Monate nach ihrer zweiten Impfung „boostern“ lassen. 14 Tage nach dieser Auffrischimpfung entfällt dann auch für sie die Testpflicht für die entsprechenden Bereiche.

Quelle: Landratsamt Bad Kissingen

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