Ab Montag, 20. Dezember 2021
3G-Nachweispflicht für alle Besucherinnen und Besucher
Landkreis Schweinfurt. Ab Montag, den 20. Dezember 2021, gilt eine 3G-Nachweispflicht beim Zutritt zum Landratsamt, der Zweigstelle des Gesundheitsamtes am Hainig, den Räumen des Zensus und zu allen Innenräumen der Bauhöfe und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen.
Der Zutritt ist ab dann nur mit einem gültigen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie einem Ausweisdokument möglich. Als getestet gilt, wer vor maximal 24 Stunden einen PoC-Antigentest (Schnelltest) oder vor maximal 48 Stunden einen PCR-Test mit negativem Ergebnis durchgeführt hat.
Wichtig: Wir bitten um Verständnis, dass mitgebrachte oder vor Ort durchgeführte Selbsttests nicht akzeptiert werden können.
Die 3G-Regelung gilt nicht für die Außenbereiche der abfallwirtschaftlichen Einrichtungen und der Bauhöfe.
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr oder Kinder, die noch nicht eingeschult wurden sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Das Alter des Kindes ist durch entsprechende Dokumente glaubhaft zu machen (z.B. Schülerausweis oder Monatsticket).
Besucherinnen und Besucher sollten vor der Wahrnehmung ihres Termins genügend Zeit für die Kontrolle einplanen.

Quelle: Landratsamt Schweinfurt

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