Würzburg  – Die Regierung von Unterfranken hat für 29 unterfränkische Krankenhäuser die Gewährung von Fördermitteln in Höhe von 27.367.957 Euro als sogenannte Jahrespauschalen für das Jahr 2021 bewilligt (Art. 12 Bayerisches Krankenhausgesetz – BayKrG).
Diese Fördermittel erhalten die unterfränkischen Krankenhäuser, die in dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern 2021 aufgenommen sind. Sie haben während des laufenden Kalenderjahres bereits vierteljährlich Vorauszahlungen erhalten. Im Dezember 2021 erfolgen die abschließenden Auszahlungen für das Jahr 2021.
Zu den Krankenhäusern mit den größten Pauschalförderbeträgen zählen in Unterfranken der RHÖN-KLINIKUM Campus Neustadt a. d. Saale (mit rund 4,82­­ Millionen­ Euro), das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau (mit rund 4,23 Millionen Euro), das Leopoldina Krankenhaus Schweinfurt (mit rund 3,51 Millionen Euro) und das Klinikum Würzburg Mitte (mit rund 3,13 Millionen Euro).
Die Krankenhausträger bewirtschaften die Jahrespauschalen eigenverantwortlich. Die Fördermittel sind zur Wiederbeschaffung und Ergänzungsbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern und für den kleinen Baubedarf an den Krankenhäusern bestimmt.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Bayerischen Krankenhausfinanzierung im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts. Gesetzliche Grundlagen der staatlichen Förderung sind das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) des Bundes und das Bayerische Krankenhausgesetz (BayKrG).
Den Inhalt dieser Pressemitteilung, eventuell ergänzende Anlagen und Informationen, sowie gegebenenfalls Bilder mit Bildunterschriften können Sie im Internet unter folgendem Link https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2021/196/index.html abrufen.
 Quelle: Regierung von Unterfranken
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