3G-Regel und Maskenpflicht im ÖPNV: Landratsamt und Polizei führten in dieser Woche stichprobenartige Kontrollen in Bad Neustadt und Mellrichstadt durch

Am Montag, 06.12.21, und Mittwoch, 08.12.21, fanden im Landkreis Rhön-Grabfeld wie vom Gesetzgeber vorgesehen stichprobenartige Kontrollen der 3G-Regeln und der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) statt. Die Kontrollen wurden von der Polizeiinspektion Bad Neustadt a. d. Saale unter der Leitung von Polizeirat Jan Schubert und der Polizeiinspektion Mellrichstadt unter der Leitung von Polizeihauptkommissar Georg Martin in Zusammenarbeit mit dem Nahverkehrsbeauftragten des Landkreises Rhön-Grabfeld Ronald Ziegler durchgeführt.
Die Maßnahme wurde im Vorfeld mit dem Vorstand der Verkehrsgemeinschaft Rhön-Grabfeld Sabrina Sum-Dietz abgestimmt und ergänzt die vom Fahrpersonal durchgeführten Überprüfungen.
Insgesamt wurden bei beiden Kontrollen die Fahrgäste in rund 20 Bussen überprüft. Dabei wurden keine Verstöße festgestellt. Die Maskenpflicht wurde von allen Fahrgästen eingehalten und die 3G-Nachweise auf Aufforderung vorgezeigt.
Aktuell gilt im ÖPNV die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske ab 16 Jahren bzw. eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ab 6 Jahren. Seit 24. November müssen Fahrgäste im ÖPNV bundesweit – Schülerinnen und Schüler ausgenommen – einen gültigen 3G-Nachweis mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.

Quelle: Landkreis Rhön-Grabfeld

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