BRK informiert zu neuen Regelungen ab 11. Oktober
HASSFURT – Im Zuge der gesetzlichen Neufassung der Infektionsschutzverordnung gelten ab Montag, 11. Oktober, bundesweit für Corona-Antigen-Schnelltests neue Vorgaben. Die Tests werden kostenpflichtig. Ausgenommen davon sind lediglich bestimmte Personen, die einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.
Somit werden auch an den Testzentren des Bayerischen Roten Kreuzes im Kreisverband Haßberge die Schnelltests kostenpflichtig. Zudem ergeben sich parallel dazu Änderungen bei den Öffnungszeiten einiger Testzentren. Das Testzentrum in Maroldsweisach wird geschlossen; die Testzentren in Haßfurt, Ebern, Hofheim und Eltmann bleiben geöffnet.
Ab Montag, 11. Oktober, gelten somit folgende Öffnungszeiten (letzter Einlass ist jeweils 15 Minuten vor der Schließung). Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig, Personen können zu den Öffnungszeiten einfach vorbeikommen.

Haßfurt:

Montag bis Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 12.00 und 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Sonntag: 10.00 bis 14.00 Uhr.
Ebern:
Mittwoch und Freitag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag: 10.00 bis 14.00 Uhr
Hofheim:
Mittwoch, Freitag und Sonntag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Eltmann:
Dienstag, Donnerstag und Sonntag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Das BRK informiert zudem darüber, dass die Durchführung der Tests künftig nur noch möglich ist, wenn sich die Testwilligen online auf dem Testportal des Bayerischen Roten Kreuzes mit ihren Daten registriert haben. Die Registrierung ist innerhalb von einer Minute unter https://meintest.brk.de möglich. Nach dem Test kann die Ergebnisübermittlung so auch digital via SMS und/oder E-Mail übermittelt werden, auf Wunsch auch direkt an die Corona-Warn-App.
Der Preis für die kostenpflichtigen Tests beim BRK beträgt 20 Euro. Bezahlt werden kann online zum Beispiel via Sofortüberweisung, Kreditkarte, Paypal oder in bar.
Für bestimmte Personengruppen bleiben die Schnelltests nach wie vor kostenlos. Dazu gehören: Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die nicht gegen Covid geimpft werden können aufgrund medizinische Indikatoren (z.B. Impfunfähigkeit laut ärztlichem Attest, Schwangerschaft). Die entsprechenden Nachweise sind im Testzentrum vorzulegen.
Für alle Tests müssen sich die Bürger zudem mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu ihrer Person identifizieren können. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ggf. ohne Begleitung ihrer Eltern einen Schnelltest durchführen lassen wollen, müssen vor dem Test eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitbringen. Kinder und Jugendliche müssen sich grundsätzlich ebenso durch die Vorlage eines Lichtbildausweises zu ihrer Person ausweisen können.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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