Symbolbild
Die Stadt Würzburg setzt auf eine gestufte Aufklärungs- und Einsatzstrategie an den „Coronapartymeilen“ in den Grünanlagen entlang des Mains. Sollten sich darüber hinaus am kommenden Wochenende Verstöße gegen coronanotwendige Beschränkungen ereignen, werden Polizei und Stadt Würzburg über ein nächtliches Alkoholverbot in Teilbereichen des Mainkais beraten.
Überblick über die bisherige Strategie
Auch im Freien und trotz niedriger Inzidenzzahlen gelten aktuell immer noch die coronabedingten Kontaktbeschränkungen und Abstandregeln. Plakate sollen die Besucher der Grünanlagen am Mainkai daran erinnern, diese Regelungen einzuhalten. Darüber hinaus steht der Coronatestbus an unterschiedlichen Tagen am Alten Kranen. Besonders gut kommen bei den Menschen die freundlichen AHA-Teams von „Würzburg macht Spaß“ an, die seit zwei Wochenenden eingesetzt werden. Zwischen Mainkuh und Altem Kranen und auf der Leonhard-Frank-Promenade bitten die Zweierteams, erkennbar an ihren roten „Würzburg macht Spaß“-Jacken, um Verständnis und die Einhaltung der AHA-Regeln. Nahezu alle der etwa 800 Kontakte, die jeder AHA-Mitarbeiter während seiner Einsatzzeiten freitags und samstags zwischen 18 und 22 Uhr und sonntags zwischen 14 und 18 Uhr hat, sehr freundlich. „Es gab bisher keine negativen bzw. unangenehmen Situationen“, berichtet Wolfgang Weier, Geschäftsführer von „Würzburg macht Spaß“.
Es bleibt nicht immer friedlich
Mit unangenehmen Situationen sind eher Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst konfrontiert, die seit Beginn der wärmeren Jahreszeit stetig Kontrollen an den Hotspots entlang des Mains durchführen. Übereinstimmend berichten AHA-Teams, KOD und Polizei gerade vom Pfingstwochenende von starken Besucherströmen am Mainufer, von oftmals sehr lauter Musik aus unterschiedlichen, nicht zuzuordnenden Quellen, die bei Herannahen der uniformierten Streifen abgedreht werden. Wie Beschwerden von Anwohnern über nächtliche Ruhestörungen bei Polizei und Stadt belegen, verschärft sich offenbar gerade ab Mitternacht die Situation. Mit fortschreitender Stunde und sprunghaft ansteigendem Alkoholkonsum scheinen sich die Feiernden immer weniger um geltendes Recht zu kümmern – und noch weniger um Coronaregeln. Die Konfliktbereitschaft steigt, es kommt zu Aggressionen und Körperverletzungen.
Schutz der Menschen vor Corona hat immer noch Vorrang
„Wir setzen auf Kommunikation und hoffen auf das Verständnis der Menschen in diesen Coronazeiten“, fasst Kommunalreferent Wolfgang Kleiner das bisherige Vorgehen zusammen. „Aber nur bis zu einer gewissen Grenze. Der Schutz der Bevölkerung vor Corona hat immer noch Priorität. Auch die Partyszene muss sich in Coronazeiten zurücknehmen. Spaß haben im Freien bis 22 Uhr: Ja. Verstöße gegen coronanotwendige Beschränkungen in alkoholisiertem Zustand bis nachts um 4 Uhr: Nein!“
In Abstimmung mit der Polizei erwägt die Stadt Würzburg daher ein nächtliches Alkoholverbot zu später Stunde in Teilbereichen des Mainkais für die nächsten Wochen. Im Zuge einer einheitlichen, nachvollziehbaren Regelung ist auch darüber nachzudenken, ein mögliches nächtliches Alkoholverbot auf die gegenüberliegende Flussseite auszuweiten. Davon betroffen sein könnte dann auch die Leonhard-Frank-Promenade. Das probeweise Aussetzen des vollständigen Alkoholverbots genau an dieser Stelle war erst in der letzten Stadtratssitzung mehrheitlich beschlossen worden, um Verweilzonen am Main zu vergrößern. „An diesem Wochenende werden die Ordnungskräfte von Stadt und Polizei noch einmal die Lage vor Ort kritisch beobachten. Sollten sich wieder erhebliche Verstöße  gegen das in Coronazeiten erforderliche und vorgeschriebene Verhalten ereignen, werden wir über ein temporäres Alkoholverbot zu später Stunde entscheiden müssen“, so Kleiner.
Die Stadt Würzburg weist noch einmal darauf hin, dass die Kontaktbeschränkungen sowie AHA-Regeln weiterhin auch im Freien gelten. Ruhestörungen durch die Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten werden weiterhin geahndet und die Nachtruhe zum Schutz der Anwohner von 22 bis 7 Uhr ist einzuhalten (Sicherheitsverordnung der Stadt Würzburg § 8).

Quelle: Stadt Würzburg

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