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Antenne Bayern hat eine Falschmeldung des Gesundheitsreferats Nürnberg übernommen und davon berichtet, dass die Inzidenzzahlen in Nürnberg und auch bei uns in Schweinfurt falsch seien. Wir haben beim Landratsamt/ Gesundheitsamt Schweinfurt nachgefragt. Diese Meldung der falschen, angeblich zu hohen Zahlen ist so für Schweinfurt nicht korrekt!

Wir haben in Schweinfurt folgendes gefragt:
Können Sie diese Mitteilung bestätigen und inwiefern sind die Auswirkungen messbar?
Hier die komplette Antwort des Landratsamtes SW auf exklusiver PRIMATON Nachfrage vom 11.05.21:
Gerne beantworten wir Ihre Anfrage betreffend die angeblich falschen Inzidenzzahlen für Schweinfurt. Da die Aussage zu dem von Ihnen angesprochenen Bericht über die Inzidenzzahlen nicht von uns, sondern vom Gesundheitsreferat der Stadt Nürnberg gemacht wurde, war die Recherche, um diese Aussage nachvollziehen zu können, mit hohem Aufwand verbunden.
Warum die Stadt Nürnberg in ihrer Mitteilung zu einer das Gesundheitsamt Nürnberg betreffenden Problematik die Stadt Schweinfurt erwähnt, können wir nicht nachvollziehen. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Nürnberg und eigener, interner Prüfung der beschriebenen Situation durch das Gesundheitsamt Schweinfurt konnte keine gleichgelagerte Problematik festgestellt werden. Wir können somit nicht bestätigten, dass in Schweinfurt die Inzidenzzahlen fälschlicherweise zu hoch sind. Insofern hat das auch keine Auswirkungen auf die hiesigen inzidenzabhängigen Corona-Regelungen.
Im Bereich des Gesundheitsamts Schweinfurt gab es allerdings Fallstreichungen, wie aus den heutigen Fallzahlmeldungen hervorgeht. Diese Streichungen wirken sich nach Kenntnissen des Gesundheitsamts Schweinfurt jedoch nicht auf die aktuelle Inzidenz in Stadt und Landkreis Schweinfurt aus. Die Erklärung hierzu: Das Gesundheitsamt pflegt seinen Datenbestand in der Meldesoftware Äskulab. Dazu gehört auch, dass fehlerhafte „Doppelpersonen“ korrigiert werden müssen, die zum Beispiel durch die Übermittlung von Testergebnissen mit fehlerhaften Stammdaten entstehen – etwa durch das Vertauschen von Vor- und Nachnamen, wenn beide Namen sowohl als Vor- als auch als Nachnamen geläufig sind. Bei den zu streichenden Fällen handelt es sich beispielsweise auch um Fälle, die ihren Wohnort außerhalb von Stadt oder Landkreis Schweinfurt haben, sich aber im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Schweinfurt testen lassen. Auch solche Fälle, die zunächst im Gesundheitsamt Schweinfurt auflaufen, werden über eine Streichung aus unserem Datenbestand entfernt.
Solche Fehler werden regelmäßig durch das Gesundheitsamt Schweinfurt korrigiert. Dies geschieht dadurch, dass einer der beiden Fälle gestrichen wird, um eine Doppelzählung zu vermeiden. Diese Streichungen werden bei Kenntnis über diesen Fehler durchgeführt und zeitnah an das LGL gemeldet, um die Gesamtzahl der Fälle zu korrigieren. Bei hohen Fallzahlen (bedingt durch die Fallzahlen der dritten Welle) ergeben sich auch tendenziell mehr Korrekturfälle. In der Regel meldet das Gesundheitsamt Schweinfurt hierbei allenfalls eine geringe Anzahl an Korrekturfällen pro Tag. Das LGL hat mit gestriger Meldung mehrere „gesammelte“ Streichungen durchgeführt. Da sich die Inzidenz nicht maßgeblich verändert hat, gehen wir davon aus, dass es sich um Streichungen handelt, die größtenteils außerhalb des Berechnungszeitraumes der aktuellen 7-Tage-Inzidenz liegen. Auf den Zeitpunkt, an dem das LGL die Streichungen vornimmt, hat das Gesundheitsamt keinen Einfluss. Wir können jedoch ausschließen, dass durch das Gesundheitsamt insgesamt 29 Streichungen aus Stadt und Landkreis an einem Tag übermittelt wurden.
Ergänzend noch zu Ihrer Frage aus der vorangegangenen Mail, ob in Schnelltestzentren positiv getestete Personen doppelt gezählt worden sind, können wir mitteilen: Positive Ergebnisse von Schnelltests gehen nicht in die Zählung zur Bildung der Inzidenz ein. Dadurch, dass keine Meldung der positiven Schnelltestergebnisse über die Software DEMIS erfolgt und die Schnelltestergebnisse nicht in Äskulab eingepflegt werden, erfolgt auch keine Meldung an das LGL. Eine Doppelzählung solcher Fälle ist somit ausgeschlossen.

Quelle: Landratsamt Schweinfurt

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