Die Ausgangssperre bleibt bei einer Inzidenz von über 100 von 22 Uhr bis 5 Uhr (wie bisher).
Ab 6.Mai gilt für Geimpfte:
• Befreiung von der Quarantäne und Testpflicht
• Keine Ausgangssperre
• Sie zählen nicht mehr zu der erlaubten Anzahl bei Kontaktbeschränkungen hinzu
Schulen:
Test- und Maskenpflicht bleibt für alle Klassen bestehen.
Grundschulen Wechselunterricht bis zu einer stabilen 5-Tages-Inzidenz von unter 165
Weiterführende Schulen Wechselunterricht bis bis zu einer stabilen 5-Tages-Inzidenz von unter 100.
Über 100 bleibt es bei Distanzunterricht (Ausnahmen sind Abschlussklassen und 11. Jahrgangsstufe)
Nach den Pfingstferien: Alle Schulen dürfen bis zu einer stabilen 5-Tages-Inzidenz von 165 in den Wechselunterricht
Die neuen Regeln gelten ab Montag, 10. Mai.
Bei Inzidenz (5 Tage) unter 100 dürfen folgende Betriebe wieder öffnen:
• Außengastronomie bis max. 22 Uhr (mit Test, Termin und Hygieneauflagen)
• Kinos (mit Test und Hygieneauflagen)
• Theater (mit Test und Hygieneauflagen)
• noch geschlossene körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen
• Hundeschulen dürfen bei einer Inzidenz unter 165 aufmachen
Die neuen Regeln gelten ab Montag, 10. Mai bis erstmal zum 6. Juni.
Tourismus:
In den Pfingstferien (ab 21. Mai) können Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen bei einer Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Ebenfalls mit Testpflicht und Hygienekonzept.