Inzidenzabhängige Regelungen ab Montag, 12. April gültig

Schweinfurt Der Bayerische Ministerrat hat heute am 07. April entschieden, dass aufgrund der aktuell hohen Inzidenzwerte in Bayern der Zeitpunkt für Lockerungen und Modellversuche noch nicht gekommen ist. Die derzeit geltenden Maßnahmen, wie die Notbremse und die Ausgangsbeschränkungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100, bleiben deshalb weiterhin bestehen. Des Weiteren wurde beschlossen, dass die ab dem 12. April geplanten inzidenzabhängigen Lockerungen in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bis zum 26. April ausgesetzt bleiben.

Auch die geplante Umsetzung von Modell-Projekten in Städten sowie in Theater-, Konzert- oder Opernhäusern wurde ebenfalls zwei Wochen nach hinten verschoben. Folglich wird die Stadt Schweinfurt zu einem späteren Zeitpunkt erfahren, ob ihre Bewerbung zur Modellstadt erfolgreich war und sie den Zuschlag erhalten wird.

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Die bereits am 23.03.2021 vom Ministerrat beschlossenen Lockerungen für den Einzelhandel  ab dem 12. April sollen aber grundsätzlich greifen. Danach gilt:

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50: Öffnung des Einzelhandels
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: „click & meet“ – also Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung; ein Testnachweis ist nicht erforderlich
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200: „click & meet“ unter Vorlage eines aktuellen negativen Tests (PCR Test oder Schnelltest)
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200: „click and collect“ – also die Abholung bestellter Waren in Ladengeschäften; ein Testnachweis ist nicht erforderlich
  • Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen erhalten ab dem 12. April keine Sonderstellung mehr. Für diese sollen dann die gleichen inzidenzabhängigen Bedingungen gelten, die für den übrigen Einzelhandel gelten.

Schulen dürfen nach den Osterferien wie folgt öffnen:

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100: Wechselunterricht
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100: Abschlussklassen (inkl. 4. und 11. Klassen) im Wechselunterricht, alle anderen im Distanzunterricht
  • Es gilt für alle Schüler, Lehrkräfte und weiteres an Schulen tätiges Personal eine generelle Testpflicht, mindestens 2x pro Woche. Nur mit negativem Schnelltest darf am Präsenzunterricht teilgenommen werden.

Außerdem wurden Erleichterungen für zweifach geimpfte Personen, wie die Aufhebung der Quarantäne- und Testpflicht, angekündigt.

Basierend auf den aktuellen Fallzahlen ist für Oberbürgermeister Sebastian Remelé die Verschiebung der Entscheidung nachvollziehbar. Die in Aussicht gestellten Erleichterungen für komplett geimpfte Personen begrüßt er ausdrücklich, denn „die Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen muss dann erfolgen, wenn diese nicht mehr oder nur in einem geringeren Umfang erforderlich sind. Darum ist es richtig, dass die Möglichkeiten für Erleichterungen geprüft und zeitnah umgesetzt werden“, so der Oberbürgermeister.

Möglich werden sollen auch Impfungen in Betrieben. Auch hierin sieht der Oberbürgermeister eine Chance für eine Beschleunigung des Impffortschritts. Gerade für die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Großindustrie beschäftigt sind, bedeutete das einen schnellen und leichten Zugang zur Impfung. Die Schweinfurter Industriebetriebe wären hierzu bereit und bestens für einen von der Staatskanzlei angekündigten Modellversuch geeignet.

Die Stadt Schweinfurt sieht nun der Umsetzung der angekündigten Regelungen durch eine entsprechende Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entgegen, die nicht vor Freitag, 9. April erwartet wird.

Quelle: Stadt Schweinfurt