Das Gesundheitsamt Haßberge meldet 19 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit steigt die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle auf 2636 (Stand: 23. März 2021, 16.00 Uhr). 2420 Bürgerinnen und Bürger sind inzwischen wieder genesen. Demnach sind ak-tuell 146. Personen mit dem neuartigen Virus infiziert. 70 Menschen sind leider im Zu-sammenhang mit der Infektion verstorben. Zurzeit werden 13 Personen stationär im Krankenhaus behandelt, davon 2 auf der Intensivstation. In häuslicher Isolation befinden sich 425 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 125,6 (Stand: 23. März, 00 Uhr).
Mittlerweile wurden im Landkreis Haßberge insgesamt 136 bedenkliche Corona-Mutanten bestätigt. Bei 124 Fällen handelt es sich um das britische Virus, bei einem um die südafrikanische Variante. 11 weitere Mutations-Fälle lassen sich nicht eindeutig de-finieren. Neben diesen bestätigten Mutanten gibt es noch 13 Verdachtsfälle, hier steht das Ergebnis der sogenannten Genom-Sequenzierung noch aus. Aktuell werden alle positiven Corona-Testergebnisse auf Mutationen untersucht.
Landrat Wilhelm Schneider zeigt sich angesichts der steigenden Fallzahlen besorgt. „Ich kann nur immer wieder appellieren, dass wir alle penibel die Corona-Regeln einhalten. Nur dann haben wir eine Chance, die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen”, so der Landrat. „Wir alle haben es nach wie vor in der Hand. Und wir werden es schaffen: Mit so vielen Tests wie möglich und vor allem mit Impfungen, die hoffentlich bald deutlich verstärkt angeboten werden können – sie sind unser wichtigstes Pfund im Kampf gegen die Pandemie.”
Im Landkreis Haßberge gelten ab heutigen Mittwoch, 24. März, zum Schutz der Bevölke-rung wieder strengere Regelungen, weil der Inzidenzwert mehrere Tage in Folge über 100 zählt.
Kontaktbeschränkung: Mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person; zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht ge-schäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Ausgangssperre: Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein triftiger Grund nach § 26 der 12. Bayerischen Infekti-onsschutzmaßnahmenverordnung vorliegt.
Einzelhandel: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist untersagt. Click & Collect möglich. Geöffnet bleiben:
• Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung
• Lieferdienste
• Getränkemärkte
• Reformhäuser
• Babyfachmärkte
• Apotheken
• Sanitätshäuser
• Drogerien
• Optiker
• Hörgeräteakustiker
• Tankstellen
• Kfz-Werkstätten
• Fahrradwerkstätten
• Banken und Sparkassen
• Pfandleihäuser
• Filialen des Brief- und Versandhandels
• Reinigungen und Waschsalons
• Blumenfachgeschäfte
• Gartenmärkte
• Gärtnereien
• Baumschulen
• Baumärkte
• Friseure
• nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege
• der Verkauf von Presseartikeln
• Versicherungsbüros
• Buchhandlungen
• Büchereien
• Tierbedarf und Futtermittel
• sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte
• Großhandel
Nähere Informationen dazu, welche Betriebe, Ladengeschäfte unabhängig von der In-zidenz geöffnet sind und welche Dienstleistungen ausgeübt werden dürfen, wurden vom Gesundheitsministerium in einer Positivliste zusammengefasst und kann unter dem Link eingesehen werden: https://stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/03/2021_03_11_positivliste.pdf.
Sport: Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung. Die Aus-übung von Mannschaftssport ist untersagt.
Außerschulische Bildung und Musikschulen: Angebote der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt. Davon ausgenommen sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks. Untersagt sind weiterhin Angebo-te der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie außerschulische Bildungsangebote.
Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.
Kulturstätten: Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten sind geschlossen. Büche-reien bleiben geöffnet.
Sofern der Inzidenzwert von 100 im Landkreis Haßberge an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, wird der Landkreis Haßberge dies unverzüglich amtlich be-kanntgeben und über die dann geltenden Rechtsfolgen informieren. Für Schulen und Tagesbetreuungsangebote gilt eine abweichende Regelung. Jeden Freitag wird be-kanntgegeben, welche Regelungen am kommenden Montag gelten.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Fragen rund um das Corona-Virus im Landkreis Haßberge beantworten die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons. Diese sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 09521/27-600 erreichbar. Bei Fragen hilft auch die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung weiter, die montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie samstags von 10.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 089 122 220 zur Verfügung steht. Die Servicestelle beantwortet gerne auch schriftlich über eine E-Mail an: direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular der Servicestelle.
Ganz viele Fragen lassen sich jedoch schon ohne einen Anruf, sondern mit Blick ins In-ternet klären. Empfohlen wird hier die Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ge-sundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/ oder auch die FAQs der Bayerischen Staatsregierung: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php.
Viele Informationen rund um das Corona-Geschehen gibt es außerdem unter: www.wirtschaftsraum-hassberge.de und unter: www.hassberge.de.
Kostenlose Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger
Wie das Gesundheitsamt bekannt gibt, gibt es künftig bei der Durchführung der kosten-losen Antigen-Schnelltests in den fünf Schnelltestzentren in Ebern, Hofheim, Zeil, Elt-mann und Maroldsweisach eine Erleichterung für die Bürger: die neuen Abstriche kön-nen ab sofort auch im vorderen Teil der Nase durchgeführt werden. Das bedeutet dass der Tupfer nur noch 2 bis 4 cm in die Nase eingeführt werden muss.
Gegenüber einem PCR-Test (wie er beispielsweise im Testzentrum Wonfurt angewendet wird), hat der Schnelltest den Vorteil, dass der Testwillige bereits nach 15 bis 20 Minuten Gewissheit über eine mögliche Corona-Infektion hat. Bei einem PCR-Test bekommt der Testwillige das Ergebnis in der Regel am Folgetag, auf jeden Fall aber innerhalb von 48 Stunden.
An folgenden Standorten werden Antigen-Schnelltests für alle angeboten:
Ebern, Turnhalle an der Grundschule: Montag, Mittwoch, Freitag 13.00 bis 18.00 Uhr, Sonntag 13.00 bis 16.00 Uhr.
Hofheim, Haus des Gastes: Montag, Mittwoch, Freitag 13.00 bis 18.00 Uhr
Maroldweisach, Grundschule: Dienstag und Donnerstag: 13.00 bis 18.00 Uhr-
Eltmann, Stadthalle: Dienstag und Donnerstag 13.00 bis 18.00 Uhr.
Haßfurt, VHS-Volkshochschule: Montag bis Freitag 13.00 bis 18.00 Uhr, Sonntag 13.00 bis 16.00 Uhr.
Wer einen PoC-Antigen-Test in einem Schnelltestzentrum durchführen lassen möchte, wird gebeten, dementsprechend eine zusätzliche Wartezeit von 15-20 Minuten für die Testauswertung einzuplanen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Die Schnelltest sind eine gute Methode, um festzustellen, ob im Moment des Abstrichs eine Infektion vorliegt oder nicht. Ein negatives Schnelltest-Ergebnis entbindet nicht von der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Sollte der Schnelltest ein positives Er-gebnis zeigen, ist immer ein aussagekräftigerer PCR-Test zur Bestätigung notwendig.
Testzentrum Wonfurt
Wer sich im „Bayerischen Testzentrum“ am Kreisabfallzentrum in Wonfurt testen lassen möchte, muss sich vorher online anmelden über das Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises unter: https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Bitte immer den Namen genauso angeben, wie er auf der Versichertenkarte der Krankenkasse steht.
Wer keine digitale Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hat, kann telefonisch einen Termin vereinbaren unter 09521/27-720 (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Mitzu-bringen sind die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Personalausweis und ein Mund-Nasen-Schutz sowie die übermittelte Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital).
Befundmitteilung per Corona-App
Die Mitteilung des Testergebnisses erfolgt digital direkt über das Labor – über die Corona-APP. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält das Testergebnis per Post. Weil dies aber wesentlich länger dauert, empfiehlt das Gesundheitsamt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich die Corona-Warnapp aufs Handy herunter zu laden. Die Befundmitteilung über die App erfolgt innerhalb von spätestens 48 Stunden; per Brief kann dies einige Tage dau-ern. Positive Ergebnisse werden den Betroffenen IN JEDEM FALL (auch) über das Ge-sundheitsamt mitgeteilt, denn damit verbunden sind die Informationen für die dann zwin-gend erforderliche Quarantäne. Allerdings kann es zwischenzeitlich sein, dass auch das Labor oder der Hausarzt positive Ergebnisse an die Betroffenen übermitteln.
Bürgerinnen und Bürger, die an Erkältungssymptomen jeder Schwere und/oder an Ver-lust von Geruchs-/ Geschmackssinn leiden, sollten sich telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Impftermine mit AstraZeneca werden fortgesetzt
Nachdem die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) in Deutschland die weitere Ver-wendung des Impfstoffs genehmigt hat, werden die Impfungen mit AstraZeneca in den Impfzentren in Zeil und Hofheim fortgesetzt. Alle Personen, deren Impftermin telefonisch storniert wurde, werden telefonisch kontaktiert, um einen neuen Impftermin zu vereinba-ren. Alle weiteren Personen, die die Terminabsage per E-Mail bekommen haben, müs-sen sich unter ihrem Account bei BayIMCO einloggen und dort einen neuen Termin bestätigen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Personenkreis, der per E-Mail über die Terminabsage informiert wurde, tatsächlich selbst aktiv tätig werden muss und nicht gesondert darüber über die Software informiert wird.
Informationen rund ums Corona-Impfzentrum gibt es auf der Internetseite des Landkrei-ses unter: https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus/impfzentrum.html. Unter anderem sind dort die Antworten auf die häufigsten Fragen rund ums Impfen eingestellt. Weitergehende Informationen zum Thema Impfen gegen das Coronavirus gibt es auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/. Dort erfährt man zum Beispiel, wie die Reihenfolge der Impfungen geplant ist und welche Dokumente für die Impfung benötigt werden.
Quelle: Landratsamt Haßberge