Stadt Schweinfurt erlässt neue Allgemeinverfügung

Schweinfurt – Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Schweinfurt hat deutlich zugenommen. Laut Robert-Koch-Institut liegt der Inzidenzwert der Stadt Schweinfurt aktuell bei 189,0 (Stand 23.03.2021). Deshalb müssen in der Stadt Schweinfurt weitere Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden.

Nachdem die aktuell gültige Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt mit dem heutigen 23.März ausläuft, wurde mit Wirkung zum morgigen 24. März eine neue Allgemeinverfügung auf Grundlage der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen.

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Darin ist wie bisher das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen geregelt. Konkret ist darin verankert, dass der Konsum von Alkohol auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich ganztägig untersagt ist. Der Innenstadtbereich wird durch folgende öffentliche Straßen bzw. Grünanlagen begrenzt, wobei diese jeweils noch zum Innenstadtbereich zählen:
Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inklusive Grünflächen bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach.

Neu ist eine Ausweitung der Maskenpflicht in der Innenstadt. Galt diese bislang ausschließlich in der Keßlergasse ist nun zusätzlich auch in folgenden Straßen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:
Spitalstraße, Kronengässchen, Georg-Wichtermann-Platz, Lange Zehntstraße ab/bis Einmündung Stepfgasse, Roßmarkt (bis zu den jeweiligen Einmündungen der Manggasse, Wolfsgasse, Jägersbrunnen und Hohe Brückengasse) und Rückertstraße ab/bis Einmündung Burggasse.

Diese Regelungen gelten vorerst bis 06. April. Die Stadtverwaltung wird das Infektionsgeschehen weiter kritisch beobachten und etwa erforderliche weitergehende Schritte einleiten.
Weitere Informationen und alle gültigen Rechtsgrundlagen sind auf www.schweinfurt.de jederzeit einsehbar.

Quelle: Stadt Schweinfurt