Der Corona-Lockdown wird bis zum 28. März verlängert! Es gibt allerdings konkrete Öffnungsschritte. Gelockert wird vor allem der private Bereich.

Montag, 08. März
Es dürfen sich wieder zwei Haushalte (maximal fünf Personen) treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
-> Bei einer Inzidenz in einer Region unter 35: insgesamt drei Haushalte (maximal zehn Personen).

Paare gelten ab 08. März als ein Haushalt, auch wenn sie nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben.

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Der nächste Öffnungsschritt erfolgt nur dann, wenn sich die Inzidenz nach dem vorherigen Öffnungsschritt im Zeitraum von 14 Tagen nicht verschlechtert hat.
Wenn die Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100 überschreitet werden die Öffnungsschritte und die Lockerungen im privaten Bereich wieder gekippt. (einen Haushalt und einer weiteren Person erlaubt)

Schritt 1 (01. März):
Bereits erfolgt: Öffnung von Schulen, Kitas und Friseuren.

Schritt 2 (Montag, 08. März):
Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte, körpernahe Dienstleistungen, Fahr- und Flugschulen dürfen bundesweit ebenfalls den Betrieb wieder aufnehmen. (In Bayern bereits erfolgt)

Schritt 3 (Montag, 08. März):
Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten wieder öffnen. Ein Kunde pro zehn oder 20 Quadratmeter (je nach Ladenfläche).  Ab einer Inzidenz von 50 bis 100 gilt im Einzelhandel „Click & Meet“. Kunden können also in die Läden, allerdings mit Termin. Pro Kunde müssen dann 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Im Freien dürfen maximal zwei Personen gemeinsam kontaktfrei Sport machen.

Schritt 4 (22. März): 
Die Außengastronomie, Theater/Konzert- und Opernhäuser und Kinos dürfen bei einem Inzidenzwert von unter 50 öffnen. Liegt der Inzidenzwert über 50 aber unter 100 muss für die Gastronomie ein Termin gebucht werden, bei mehreren Haushalten muss zusätzlich ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest vorgelegt werden. Auch Theater, Konzert- und Opernhäusern und Kinobesuche (und das Treiben von kontaktfreiem Sport im Inneren und Kontaktsport außen) ist mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest möglich.

Schritt 4 (5. April):
Bei einem Inzidenzwert von unter 50 dürfen Freizeitveranstaltungen (im Außenbereich) mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden. Liegt der Inzidenzwert über 50 aber unter 100 darf der Einzelhandel pro 10 beziehungsweise 20 Quadratmetern einen Kunden einlassen. Kontaktsport außen darf ohne Test betrieben werden, Kontaktsport innen mit Test.

Weitere Beschlüsse:

• Ab Montag, 08. März soll jeder Bürger in Deutschland einmal die Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest in Testzentren oder Arztpraxen erhalten.

• Homeoffice-Pflicht wird bis zum 30. April verlängert

• Hausärzte sollen bereits ab April Corona-Impfungen durchführen können. Zusätzlich soll der Abstand zwischen der ersten und zweiten Impfung maximal ausgenutzt werden.

Quelle: Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März 2021 

 

!!!UPDATE für Bayern

Mehr Präsenzunterricht:
Bei einer örtlichen Inzidenz von weniger als 50 gibt es Präsenzunterricht für alle, die bisher Wechselunterricht haben. Bei einer Inzidenz von mehr als 100 bleibt es beim reinen Distanzunterricht (mit Ausnahme der Abschlussklassen). Bei einer Inzidenz von weniger als 100 gibt es für alle anderen in allen Jahrgangsstufen Wechselunterricht.

Kinderbetreuungseinrichtungen
In Kinderbetreuungseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen: Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt Regelbetrieb, zwischen 50 und 100 eingeschränkter Regelbetrieb und über 100 Notbetreuung.

Einreisequarantäne-Verordnung (bis 28.März)
Künftig muss aber jeder, der nach Bayern einreist, 14 Tage in Quarantäne – und nicht mehr zehn Tage. Und er kann sich dann auch nicht mehr nach fünf Tagen vorzeitig freitesten. Die Einreisequarentäneverordnung gilt für Personen die sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben.

 

Quelle: Bayerische Kabinettsitzung vom 04.03.2021