Ab morgen drohen zum Teil deutlich höhere Bußgelder und sogar häufigere Fahrverbote. Schuld daran ist die Novelle der Straßenverkehrsverordnung. Was genau da jetzt alles auf uns zu kommt, das erfahren Sie hier:

Vergehen, die von vielen Autofahrern bisher mit einem Lächeln ignoriert worden sind, werden zum Teil deutlich teurer, und man verliert seinen Führerschein jetzt viel schneller als früher. Wer innerorts zu schnell unterwegs ist, für den verdoppeln sich die Bußgelder und bereits ab 21 km/h zu schnell ist der Führerschein für einen Monat weg. Ähnliches gilt auch für Landstraßen und Autobahnen. Die Strafen bei geringen Verstößen werden höher und bereits ab 26 km/h zu viel, darf man einen Monat zu Fuß gehen. Und: Wer eine Blitzerapp benutzt und erwischt wird, zahlt 75 Euro und bekommt einen Punkt.

Und auch für Uneinsichtige in der Rettungsgasse ändert sich endlich etwas:

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Das ist ja lange diskutiert worden. Jetzt kommt zu dem bestehenden Bußgeld fürs blockieren auch noch ein Fahrverbot hinzu. Und wer die Rettungsgasse selber nutzt, der muss künftig 240 Euro zahlen bekommt zwei Punkte und auch einen Monat Zwangspause.

Zusätzlich gibt es Änderungen, die Radfahrer und Fußgänger besser schützen sollen:

Das gilt zum einen für Falschparker. Kurz mal in zweiter Reihe halten, jemanden rauslassen, etwas ein- oder ausladen: Das ist bisher schon verboten, wird aber oft geduldet. Ab morgen kostet das 55 Euro und bei Behinderung sogar 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Gleiches gilt für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen. Je nach Verstoß kann die Summe auch auf 100 Euro steigen. Außerdem gibt es künftig einen Mindestabstand fürs Überholen von Radfahrern. Innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter. Auch hier können Verstöße bis zu 100 Euro kosten und das Punktekonto erhöhen. Und auf Auto-Poser müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen, wenn sie erwischt werden.

Weitere Änderungen:

Zur Vermeidung von schweren Unfällen: Alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren. ­Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld, und es gibt einen Punkt in Flensburg.

Und: Wenn ein Radweg entlang der Straße verläuft, soll beim Parken ein größerer Abstand vor Kreuzungen oder Einmündungen eingehalten werden.