Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen wegen fahrlässiger Tötung. Diesen Strafbefehl beantragte die Staatsanwaltschaft Bamberg gegen einen Bundeswehrpiloten, der im April letzten Jahres für den tödlichen Unfall am Haßfurter Flugplatz verantwortlich sein soll. Der Pilot hätte bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt als Luftfahrzeugführer die Kollision mit Tower und damit den Tod des Opfers vermeiden können, denn der Flugplatz sei nicht für die Landung eines Hubschraubers dieser Größe geeignet gewesen und vier alternative Flugplätze wären noch in Reichweite gewesen.

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